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RG Recht 1909, 1960

Dies ist eine Diskussion zu RG Recht 1909, 1960 innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 16:40
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RG Recht 1909, 1960

Hallo,

ich habe in einem Gesetzeskommentar zum Vereinsrecht einen Verweis auf "RG Recht 1909, 1960 = JW 1908, 674" gefunden.

JW bedeutet hier wohl juristische Wochenschrift, anscheinend eine Zeitschrift. RG steht für Reichsgericht. Handelt es sich bei RG Recht ebenfalls um eine Zeitschrift?

Gibt es für Nichtjuristen eine Möglichkeit (möglichst kostenlos), an die dazugehörigen Text bzw. Seiten zu kommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 18:25
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AW: RG Recht 1909, 1960

Zitat:
Gibt es für Nichtjuristen eine Möglichkeit (möglichst kostenlos), an die dazugehörigen Text bzw. Seiten zu kommen?
Ich würde es mal in einer Uni Biblothek versuchen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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