Dies ist eine Diskussion zu Rechtmäßige Mitglieder? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Rechtmäßige Mitglieder? Mal angenommen, der Vorstand gibt seit Jahren keinerlei Rückmeldung auf Mitgliedsanträge, nimmt aber den bezahlten Mitgliedsbeitrag an und behandelt die so neu beigetretenen auch als Mitglieder, in dem sie Einladungen zu Mitgliederversammlungen erhalten; kann der Vorstand dann auf einmal behaupten, dass er über diese Mitglieder niemals entschieden hat und sie eigentlich keine Mitglieder sind und nicht wahlberechtigt sind? |
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| AW: Rechtmäßige Mitglieder? Zitat:
Ob innervereinlich im Vorstand über die Aufnahme ordnungsgemäß entschieden wurde ist zweitrangig. Erhält der Beitrittswillige von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied eine Mitteilung, in welcher er als Mitglied bezeichnet wird, kann er von einer Aufnahme ausgehen. Dieses Vorstandsmitglied könnte sich schadensersatzpflichtig machen, wenn es keinen ordentlichen Vorstandsbeschluss gab, aber welcher Schaden entsteht dem Verein durch die Aufnahme von Mitgliedern ?
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| AW: Rechtmäßige Mitglieder? Vielen Dank für die Antwort. Der Schaden entsteht nicht dem Verein, sondern womöglich dem Vorstand, der aufgrund der neuen Mitlgieder womöglich bei der nächsten Wahl keine Mehrheit mehr hat. |
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| AW: Rechtmäßige Mitglieder? Es soll aber auch Vorstände geben, die sich ihre Mehrheit erst durch überraschende Neuaufnahmen sichern.
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