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Rechtmäßige Mitglieder?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtmäßige Mitglieder? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  • 1 Post By Spezi-3

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  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 20:27
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Rechtmäßige Mitglieder?

In der Satzung eines Vereins ist zur Aufnahme von neuen Mitgliedern folgendes geregelt: "Über die Aufnahme von Mitgliedern und über Ablehnung von Aufnahmeanträgen entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft muss durch eine schriftlichen Beitrittserklärung beantragt werden. Die Aufnahme wird durch Aushändigung eines Mitgliedsausweises und eines Exemplars der Satzung vollzogen und bestätigt."
Mal angenommen, der Vorstand gibt seit Jahren keinerlei Rückmeldung auf Mitgliedsanträge, nimmt aber den bezahlten Mitgliedsbeitrag an und behandelt die so neu beigetretenen auch als Mitglieder, in dem sie Einladungen zu Mitgliederversammlungen erhalten; kann der Vorstand dann auf einmal behaupten, dass er über diese Mitglieder niemals entschieden hat und sie eigentlich keine Mitglieder sind und nicht wahlberechtigt sind?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 20:34
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AW: Rechtmäßige Mitglieder?

Zitat:
kann der Vorstand dann auf einmal behaupten, dass er über diese Mitglieder niemals entschieden hat und sie eigentlich keine Mitglieder sind und nicht wahlberechtigt sind?
Behaupten kann man viel.
Ob innervereinlich im Vorstand über die Aufnahme ordnungsgemäß entschieden wurde ist zweitrangig.
Erhält der Beitrittswillige von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied eine Mitteilung, in welcher er als Mitglied bezeichnet wird, kann er von einer Aufnahme ausgehen.
Dieses Vorstandsmitglied könnte sich schadensersatzpflichtig machen, wenn es keinen ordentlichen Vorstandsbeschluss gab, aber
welcher Schaden entsteht dem Verein durch die Aufnahme von Mitgliedern ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 20:37
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AW: Rechtmäßige Mitglieder?

Vielen Dank für die Antwort. Der Schaden entsteht nicht dem Verein, sondern womöglich dem Vorstand, der aufgrund der neuen Mitlgieder womöglich bei der nächsten Wahl keine Mehrheit mehr hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 20:49
V.I.P.
 
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AW: Rechtmäßige Mitglieder?

Es soll aber auch Vorstände geben, die sich ihre Mehrheit erst durch überraschende Neuaufnahmen sichern.
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Mit Gruß Spezi-3

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