Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Rechtliche Stellung einer Arbeitsgemeinschaft?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Stellung einer Arbeitsgemeinschaft? innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 00:41
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Bad Driburg
Alter: 49
Beiträge: 12
Keine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rechtliche Stellung einer Arbeitsgemeinschaft?

Moinsen,

ich bin in einem Verein Mitglied. Nach einem Haufen Theater wurde der Verein nun formal aufgelöst und besteht als Arbeitsgemeinschaft weiter.
Nun frage ich mich, welche rechtliche Stellung hat überhaupt eine Arbeitsgemeinschaft? Wer ist Haftbar und wie ist das ganze steuerlich zu sehen?

Danke und Gruss
__________________
--
---

Gruss Uwe
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 09:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 60
Beiträge: 4.141
97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)97% positive Bewertungen (4141 Beiträge, 300 Bewertungen)  
AW: Rechtliche Stellung einer Arbeitsgemeinschaft?

Die Arbeitsgemeinschaft ist eine BGB-Gesellschaft nach den §§ 705 ff. BGB.

Alle Gesellschafter haften persönlich.

Steuerlich kommt es darauf an, welche Steuerart gemeint ist. (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer?)
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 11:11
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Bad Driburg
Alter: 49
Beiträge: 12
Keine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Buddy1964 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtliche Stellung einer Arbeitsgemeinschaft?

Moinsen,

das liest sich interessant. Dann müsste es ja eine Art Gesellschaftervertrag geben. Mir scheint, dass das in etwa einer Satzung in einem Verein entspricht.

Nr stellt sich mir die Frae, wer ist Gesellschafter? Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft oder nur einige davon? (quasi wie der Vorstand in einem Verein). Wenn nur ein Teil sein sollte, was ist in Sachen Haftung mit den restlichen?

Gruss Uwe
__________________
--
---

Gruss Uwe
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rechtliche Stellung eines Tierarztes Arztrecht 14.12.2009 14:02
Ausstieg aus einer Gbr und rechtliche Folgen Arbeitsrecht 27.04.2005 21:00
Ausstieg aus einer Gbr und rechtliche Folgen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 19.04.2005 21:04
rechtl Stellung einer Unternehmensgruppe Gesellschaftsrecht 07.01.2005 15:54





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios