Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Geld von der Stadt ? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Recht auf Geld von der Stadt ? Ein gemeinnütziger Verein, der Tiere in Vertretung der Stadt aufnimmt (Fundtiere) hat ja das Recht auf Kostenerstattung durch die Gemeinde. Wenn es nun einen 2. Verein in der gleichen Stadt gibt, die ähnliches tun, müsste ja eigentlich die Gemeinde die Zuschüsse splitten. Nun hätte der eine Verein z.B. vor längerer Zeit sich vor Gericht eine Zahlung erstritten und dann auf weitere Zahlungen von Seiten der Stadt verzichtet. Würde das nun für alle Zeiten gelten oder kann ein neuer Vorstand das alte Urteil ignorieren und wieder Gelder von der Stadt fordern? Die ja eigentlich für die betreffende Arbeit zustehen? Und darf eine Stadt in so einem Fall einen Verein komplett ignorieren und nur dem anderen Gelder überweisen? Grüsse Bine |
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| AW: Recht auf Geld von der Stadt ? Die Frage lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht beantworten. Regelmäßig schließt die Stadt einen Vertrag über die Übertragung von öffentlichen Aufgaben (hier Tierschutzaufgaben) mit einem Vertragspartner. Dieser erfüllt dann im Rahmen des Vertrags die öffentlichen Aufgaben. Die Stadt kann nicht gezwungen werden, mehrere Vertragspartner zu beauftragen (Beispiel: Müllabfuhr) |
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| AW: Recht auf Geld von der Stadt ? Also auch dann nicht wenn beide Verein schon seit Jahren die gleichen Aufgaben erfüllen? Normalerweise ist das "Aufbewahren" von Fundtieren ja Aufgabe der Gemeinde. Die Gemeinde übergibt die Aufgabe an die Tierheime bzw Tierschutzvereine. Wenn sich auf Grund der Not wegen unversorgter Tiere vor Jahren ein weiterer Verein gegründet hat und einen Grossteil dieser Aufgaben übernimmt, ist da auch kein Anspruch auf Kostenerstattung? Der 2. Verein bekommt ja Zuschüsse dieser Gemeinde und lehnt aber trotzdem viele dieser Tiere ab, die dann doch wieder der andere Verein aufnimmt? |
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