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Rechenschaftspflichtig ?

Dies ist eine Diskussion zu Rechenschaftspflichtig ? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 12.09.2011, 11:00
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Rechenschaftspflichtig ?

Hallo
In einen Verein ist laut Satzung der Vorstand der Mitgliederversammlung Rechenschaftspflichtig. Bei einer MV hat ein Mitglied den Kassenwart nach
Bestimmtes Geldern die aus einer Kasse verschwunden sind gefragt
So wie über die fehlende hälfte eines Mitgliedbeitrages.
Bei einer nässten MV ist der Kassenwart zurückgetreten und hat den Raum sofort verlassen. Außer einer gegenseitiger Beschuldigungen wurden bis Heute
noch keine Nachweise über den verbleib des Geldes Gebracht.
Was kann Mann machen damit der Vorstand endlich die Nachweise bringt.
Die Kassen Prüfer sind in diesen Verein wie die Berühmten Drei Affen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Wilcox
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 11:33
V.I.P.
 
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AW: Rechenschaftspflichtig ?

Steht in der Satzung was für Aufgaben der Kassenwart hat ?
Wenn ja, welche ?
Nur wenn diese Aufgaben in der Satzung stehen, hat es sie von der Versammlung, sonst hat er sie vom Vorstand.
Die Aufgabe der Kassenführung hätte damit der Vorstand und dieser ist auch rechenschaftspflichtig.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2011, 18:37
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AW: Rechenschaftspflichtig ?

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Steht in der Satzung was für Aufgaben der Kassenwart hat ?
Wenn ja, welche ?
Nur wenn diese Aufgaben in der Satzung stehen, hat es sie von der Versammlung, sonst hat er sie vom Vorstand.
Die Aufgabe der Kassenführung hätte damit der Vorstand und dieser ist auch rechenschaftspflichtig.
Hallo

Es stehen keine aufgaben drin.Der Vorstand sagte die können alles nachweisen
aber keiner zeigt einen die Nachweise. Mann lest denjenigen einfach Links liegen.
Muss mann gegen den Vorstand erst Klagen damit Mann die Nachweise bekommt.
Andere behauten ja schon das sie keine haben.

Gruß Wilcox
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