Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Protokoll der JHV

Dies ist eine Diskussion zu Protokoll der JHV innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 12:32
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 113
Keine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Protokoll der JHV

Innerhalb welcher Zeit muss das Protokoll einer JHV ins Reine geschrieben und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 17:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Protokoll der JHV

Gibt es lt. euerer Satzung einen Anspruch der Mitglieder auf Zurverfügungstellung des Protokolls ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 17:30
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 113
Keine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Protokoll der JHV

In der Satzung steht nichts darüber drin.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 17:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Protokoll der JHV

Dann besteht auch kein Anspruch auf Übersendung.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 17:45
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 113
Keine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Protokoll der JHV

Wenn kein Anspruch besteht, wie soll ein Mitglied dann prüfen können, ob der Vorstand die Beschlüsse der MV umsetzt, wenn ihm nicht bekannt ist, welche Beschlüsse gefaßt wurden. Es heißt doch auch, die Mitglieder kontrollieren den Vorstand.
Ist das nicht ein widerspruch ?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 18:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Protokoll der JHV

Zitat:
Ist das nicht ein widerspruch ?
Man sollte ja auch die Mitgleiderversammlung besuchen.
Der Verein/Vorstand ist nicht verpflichtet, die nicht erschienenen Mitglieder über die Beschluesse zu informieren.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 04:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.059
98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)  
AW: Protokoll der JHV

Hallo,
Zitat:
Zitat von Baldacci
Es heißt doch auch, die Mitglieder kontrollieren den Vorstand.
nicht die (einzelnen) Mitglieder "kontrollieren" den Vorstand, sondern, jedenfalls in der Regel, die Mitgliederversammlung, also das Organ, das aus sämtlichen Mitgliedern des Vereines besteht.
Dieses Organ ist der Auftraggeber des Vorstandes. Und nur diesem Organ gegenüber ist der Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet.

JotEs
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 11:44
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 113
Keine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baldacci hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Protokoll der JHV

Also irgendwie macht das keinen Sinn, wenn kein Anspruch auf das Protokoll der JHV besteht.
Das Protokoll ist das einzige Dokument, wo festgehalten wird, welche Beschlüsse von der MV gefasst wurden. Jedes Mitglied oder die MV als ganzes muss doch die Möglichkeit haben, nachzuprüfen, ob die Beschlüsse vom Vorstand umgesetzt werden.

Zwei Fallbeispiele:
In der JHV von 2006 (!) wurde von der MV beschlossen, das die Amtszeit des Vorstandes von 2 Jahren auf 4 Jahren geändert wird. Das hat eine Änderung der Satzung zu folge. Mir ist nicht bekannt, das der Vorstand dafür gesorgt hat, das eine Änderung der Satzung tatsächlich erfolgte.
Nun kann ein Mitglied aus persönlichen Gründen nicht an der JHV teilnehmen, denn diese findet nicht mal eben um die Ecke statt, sondern das Mitglied muß 600 km dafür fahren.
In der JHV 2007 findet Neuwahlen statt. Wie soll das Mitglied jetzt prüfen können, für welche Amtszeit der neue Vorstand gewählt wurde.

In der Tagesordnung steht, das die Neuwahl des Kassierers ansteht.
In der Satzung gibt es keinen Kassierer.
Gesetzt den Fall, ein Kassierer wurde gewählt, wie bitte soll das Mitglied ohne Protokoll dagegen vorgehen können.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 13:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Protokoll der JHV

Es gilt nur die im Vereinsregister eingetragene Satzung. Vielleicht steht da auch (noch) ein Kassierer
drin.
Solange Satzungsänderungen nicht im Vereinregister eingetragen sind, sind sie nicht wirksam.
Man kann sich also auf die im Vereinsregister eingetragene Satzung verlassen.
Steht in der Satzung eine andere Amtzeit, ist auch nur diese Gültig.
Die Änderung der Amtszeit erfordert einen Beschluss als "Satzungsänderung" und der muß vorher eingetragen sein.

Wenn es Änderungen im vertretungsberechtigten Vorstand gegeben hat, welche nicht dem Vereinregister gemeldet wurden, kann auch das Vereinsregister tätig werden. (Zwangsgeld)

siehe §§ 67 und 78 BGB
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 13:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2003
Ort: aus der nördlichsten Stadt Italiens
Beiträge: 1.517
100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)  
AW: Protokoll der JHV

Zitat:
Zitat von Baldacci
Wenn kein Anspruch besteht, wie soll ein Mitglied dann prüfen können, ob der Vorstand die Beschlüsse der MV umsetzt, wenn ihm nicht bekannt ist, welche Beschlüsse gefaßt wurden. Es heißt doch auch, die Mitglieder kontrollieren den Vorstand.
Ist das nicht ein widerspruch ?
Na ja, ein Einsichtsrecht ist sicher vorhanden. Also hin zum Protokollführer bzw. dahin, wo die Protokolle archiviert werden und reinschaun.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Protokoll glätten Vereinsrecht 26.03.2010 22:05
Unterschriften auf dem ETV-Protokoll Immobilienrecht 08.02.2010 10:45
Protokoll für Versammlungen Vereinsrecht 21.01.2009 11:42
Protokoll der Wohnungsübergabe Mietrecht 29.08.2008 17:15
Protokoll der HV ??? Strafrecht / Strafprozeßrecht 23.01.2004 10:59





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN