Dies ist eine Diskussion zu Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung ein gemeinnütziger Verein (Satzung vom Finanzamt schon so abgesegnet) möchte sich ins Register eintragen lassen. Die Mitgliederversammlung wurde protokolliert, 7 Mitglieder finden sich zur Gründung zusammen. Die beschlossene Satzung und das Protokoll werden über den Notar ans Amtsgericht gesendet. Leider kommt ein Schreiben zurück: es fehlen die Unterschriften der Gründungsmitglieder auf der Satzung und es müssen Satzungsänderungen vorgenommen werden. Muss jetzt folgender Weg zwingend eingeschlagen werden: fehlende Unterschriften auf Originalsatzung nachtragen, Mitgliederversammlung einberufen und geänderte Satzung unterschreiben lassen. Vollständig unterschriebenes Original, unterschriebene geänderte Satzung und unterschriebenes Protokoll über Satzungsänderung an das Amtsgericht schicken. Das Problem ist: die ursprünglichen Gründungsmitglieder sind nur noch teilweise Vereinsmitglieder, neue Mitglieder sind aber hinzugekommen, so dass auf jeden Fall 7 Mitglieder über die Satzung abstimmen können. MÜSSEN die Unterschriften auf der Originalsatzung von den ursprünglichen Gründungsmitgliedern kommen? Kann nicht eine neue Satzung als Original gelten (mit den Unterschriften der neuen Mitglieder und den gewünschten Veränderungen)? Vielen Dank für Hilfe und Antworten! die eike |
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung Es ist wohl an einfachsten die ursprüngliche Gründungsversammlung zu vergessen, eine neue Gründungsversammlung abzuhalten und die geänderte Satzung von 7 Eintrittswilligen unterzeichnen zu lassen. Das neue Gründungsprotokoll, die unterschriebene geänderte Satzung und das Wahlprotokoll des Vorstandes muß dann mit der/den beglaubigten Unterschrift(en) des lt. Satzung vertretungsberechtigten Vorstandes an das Amtsgericht geschickt werden.
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung Zitat:
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung Was sagt die bisherige Satzung denn zu Satzungsänderungen ? 150 €, sind da Notariatsgebühren dabei ?
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung |
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung Zitat:
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung Erbsenzähler hätte den Vorschlag von Spezi übernommen, neue Gründungsversammlung, aber vorher mal beim Amtsgericht angerufen. Aber auf alle Fälle hätte Erbsenzähler jetzt einen anderen Notar beauftragt, ihm hätten die fehlenden Unterschriften auffallen sollen, auch wenn nur die eine beglaubigt.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung Vielen Dank Spezi und Erbsenzähler, schon mal bis hier hin. Ich habe das gute Gefühl, dass sich das Problem langsam aufschlüsselt. Die notarielle Beratung in diesem Fall war auch sehr dürftig, vor allem da wiederholt ausgesagt wurde, dass nur auf dem Protokoll der Mitgliederversammlung alle Unterschriften vorhanden seien müssen. Danach haben sich die Jurafrischlinge und Vereinsgründer dann auch gehalten, leider. Genau der Abschnitt der Satzungsänderung wurde vom Amtsgericht bemäkelt. In der Original-Satzung steht nur als Unterpunkt zur Mitgliederversammlung: "Beschlüsse über Satzungsänderungen [...] erfordern eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder." Das Amtsgericht bittet daraufhin, die Satzung um einen ca. 1/2 Seite langen Text zu ergänzen, in welchem die Bedingungen für Satzungsänderungen VOR EINTRAGUNG und die Modalitäten für die Einreichung beim Amtsgericht stehen. Weiterhin bemäkelt das Amtsgericht Formulierungen zur Vertretungsregelung und die Frist zur Einberufung einer Mitgliederversammlung (? was ist das? denn dass die Mv einmal im Jahr im 1. Quartal stattfindet, wurde genannt). Andererseits schreibt das Amtsgericht ganz zu Anfang, dass im Original nur die Unterschriften ergänzt werden dürfen und eine Abschrift gemacht werden soll, "weitere Änderungen dürfen in der Satzung nicht vorgenommen werden." Also doch irgendwie alle Unterschriften der ursprünglichen Mitglieder auf dem Original besorgen, Abschrift vom Original machen. Beides hinschicken. In der Zwischenzeit Mitgliederversammlung der neuen Mitglieder einberaumen, Satzung nach Vorgabe des Amtsgerichts ändern und nach ihren Modalitäten alle Belege/Protokolle über die Änderung sowie die geänderte Satzung mit ALLEN Unterschriften (diesmal ) einreichen.Richtig??? Oder geht es irgendwie einfacher? Der Albtraum des Vereinsgründers. ![]() Danke für jeden Beitrag, hilfreichen Post, Kommentar... |
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung Zitat:
wenn die bisherige Regelung zu Satzungsänderungen aber unpraktikabel ist (oder andere Mängel hat) läßt sich eine Satzungsänderung doch auch nicht durchführen. Zitat:
Zitat:
(Bei handschriftlichen Änderungen ist nicht klar, ob die Unterschriften vor oder nach der Einfügung der Änderungen erfolgt sind.)
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| AW: Problem: Vereinseintragung, geänderte (Gründungs?)Mitglieder, Satzungsänderung Ich kann mir auch beim besten Willen keinen 1/2 Seiten-Pflichttext für Satzungsänderungen vorstellen. Solange wir hier keine konkreten Textbeispiele haben ist alles Spekulation.
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