Dies ist eine Diskussion zu Pflichtverletzung Vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Pflichtverletzung Vorstand angenommen, in einem Kleingartenverein e.V. soll ein Mitglied (M) eine neue Wasserversorgung installieren. M hat eine kleine Fachfirma. Nach Aufmaß schätzt M die Kosten auf ca. 2.500,00 € und teilt dieses dem Auftrag gebenden Vorstandsmitglied (VM) mit. Nach einigen Wochen bekommt M von VM mitgeteilt, er möge die Materialien besorgen und die Arbeiten ausführen. Gesagt getan, alle Arbeiten sind durchgeführt und die Anlage funktioniert hervorragend. Die Rechnung für das Material ist auf fast 2.500,00 € + MwSt. ausgestellt und wurde sofort bezahlt. Nach 5 Monaten bekommt M vom Vorstand einen Brief, in dem dieser M mitteilt, dass die Kosten für die Materialien viel zu hoch seien. M wolle sich wohl auf Kosten des Vereins bereichern, Vergleichsangebote seien beigefügt (diese sind tatsächlich viel niedriger). Der Vorstand sei selbstverständlich davon ausgegangen, dass M die Arbeiten als Arbeitsdienst ableistet. M solle dazu Stellung nehmen. M weist die Darstellungen zurück und fordert den Vorstand auf, Aussagen dieser Art zu unterlassen. Er werde sonst rechtliche Schritte einleiten. Die Fragen lauteten: Hat der Vorstand nicht seine Pflicht verletzt, weil er keine Angebote im Voraus eingeholt hat? Hat der Vorstand nicht seine Pflicht verletzt, weil er die Rechnung nicht sofort überprüft hat? Kann der Vorstand jetzt noch irgendeine Forderung an M stellen? MfG Wosch |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Aus welcher Sicht soll denn die Antwort sein ? Aus der Sicht des Vorstandes wohl kaum, daher a.) woher weiß der Fragesteller, dass keine anderen Angebote eingeholt wurden und wie der Vorstandsbeschluss zustande gekommen ist ? b.) woher weiß der Fragesteller, dass die Rechnung nicht vor Zahlung überprüft wurde. Allerdings kann sich dieses ja nur auf das Angebot beziehen. c.) Wann war das ganze ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Erstmal danke für die schnelle Reaktion, Die Antwort aus Sicht der Mitglieder zu a)kann er nicht wissen, sondern nur annehmen, ok!:-) zu b) kann er nicht wissen, sondern auch nur annehmen, ok!:-) zu c) Mündl. Angebot und Auftragsvergabe vor 10 Monaten, Ausführung beendet vor 7 Monaten Danke, Gruß Wosch |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Zitat:
Allerdings läßt sich der Konflikt wohl kaum nach dem Vereinsrecht lösen, dieses ist weniger betroffen. Die Fragen Angebot/Auftrag und Preise passen mehr ins Zivilrecht, da es für das Rechtsverhältnis zwischen M als Auftragsnehmer und dem Verein unerheblich ist, ob eine Einzelperson, eine Firma oder wer auch immer den Auftrag erteilt hat. Nur für das Rechtsverhältnis zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern wäre das Vereinsrecht betroffen. Worin soll denn die Pflichtverletzung des Vorstandes liegen ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Danke für den Hinweis, ich werde die Frage nach der Forderung an M noch einmal im Forum für Zivilrecht stellen. Liegt die Pflichtverlezung nicht darin, dass der Vorstand kein günstigeres Angebot eingeholt bzw. berücksichtigt hat? Jetzt, Monate später, beschwehrt sich der Vorstand über eine zu hohe Rechnung! Gruß Wosch |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Bei Aufträgen sind oft nicht nur die Preise wichtig. Warum beschwert sich der Vorstand denn über sein eigenes Verhalten oder gab es einen Vorstandswechsel ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Hallo, vielen Dank für die Einwendungen und Fragen. Antwort: Der 1. Vorsitzende ist neu gewählt, diese Wahl ist jedoch zweifelhaft, doch das wird noch extra zur Diskussion ins Forum eingestellt. Jetzt noch einmal zur Erklärung: Erst durch das Schreiben an M ist die Sache bei den Mitgliedern bekannt geworden. Jetzt fragen sich die Mitglieder, ob der Vorstand sich korrekt verhalten hat. Der Vorstand hat einen Auftrag frei für ca. 2.500,00 € vergeben, ohne Überprüfung, ob es nicht auch günstiger geht. Diese Überprüfung hat der Vorstand erst 8 Monate später gemacht. Auch die eingegangene Rechnung ist sofort bezahlt worden. Es geht nicht darum, einen Vorstand von „der Kanzel zu heben“, sondern dem Vorstand soll klar gemacht werden, dass es rechtliche Vorgaben gibt, an die er sich zu halten hat und dass es zur Not auch zu einer „Amtsenthebung“ führen kann. Die Mitglieder können das nur machen, wenn eine rechtlich fundierte Begründung für den „Schuss vor dem Bug“ vorhanden ist. Sonst ist es nur blabla und fällt unter die Rubrik Nörgelei! Weiter fragen sich die Mitglieder, was der Vorstand noch gegen M machen kann. Der Auftrag ist für 2.500,00 € erteilt und nach Ausführung in Rechnung gestellt und bezahlt worden. Doch dieser Punkt sollte vielleicht doch in einem anderen Forum diskutiert werden. Hinterher ist man immer schlauer, aber vorher sollte man sich schlau machen! Gruß Wosch |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Zitat:
Zitat:
Es kann auch andere Gründe wie besserer Ruf in der Branche geben oder den Vertrauenvorschuss des Mitgliedes. Mit welchen Argument begründet der Verein seine Rückforderung ? Allein weil zu teuer kann nur klappen wenn es wirklich eine kräftige Übervorteilung war. Stand in dem Angebot keine Stundenlohn. Dann ist das Argument mit dem Arbeitsdienst (wenn er denn überhaupt satzungsfest ist) auch nicht stark.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Wie Spezi schon schreibt, so sehe auch ich erstmal keinen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten, nur weil es jetzt ein halbes Jahr später ein günstigeres Angebot gibt. Natürlich muss der Arbeitslohn verhältnismäßig sein, aber z.B: 25% über dem neuen Angebot halte ich noch vollkommen im Rahmen. Was ich garnicht verstehe, wie man grundsätzlich davon ausgeht er solle doch kostenlos arbeiten für den Verein, das wäre zwar löblich, aber einen Anspruch darauf gibt es nicht. Wenn die Mitglieder, bzw. die MV, den Vorstand in die Schranken weisen will, dann muss man erstmal die Satzung so anpassen, dass es Regeln gibt. Es ist in vielen Vereinen durchaus üblich die zulässige Ausgabenhöhe des Vorstands zu begrenzen. Nur sollte man sich auch nicht wundern, wenn man dann eines Tages keinen Vorstand mehr hat.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Pflichtverletzung Vorstand Es ist der gleiche Vorstand. Das mündliche Angebot von M sagt nichts über Stundenlohn, Materialpreis o.ä. aus, es sagt nur, dass die Ausführung ca. 2.500,00 € kosten soll. In der Rechnung sind nur die verbrauchten Materialien aufgeführt und diese Preise findet der Vorstand zu hoch. In der Satzung steht nichts über Arbeitsstunden. Ein Beschluss in einer früheren JHV hat 5 Std. pro Mitglied festgelegt. Also ist es so zu verstehen: Weil in der Satzung dazu keine Regel vorhanden ist, ist dem Vorstand auch keine Regelverletzung vorzuwerfen. Forderungen an M sind auch nicht zu stellen, da er im Rahmen seines vorherigen Angebots liegt. Danke für euer Interesse und Eure Meinungen Wosch |
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