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Pers. Anwesenheit bei Aufnahme erforderlich?

Dies ist eine Diskussion zu Pers. Anwesenheit bei Aufnahme erforderlich? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 14:06
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Pers. Anwesenheit bei Aufnahme erforderlich?

Hallo,
Kann ein Verein über den Aufnahmeantrag eines Beitrittswilligen auch dann abstimmen, wenn der Betreffende nicht persönlich anwesend (z.B. verhindert) ist oder ist seine persönliche Anwesenheit bei der ev. Aufnahme in jedem Fall erforderlich?
Leider steht in unserer Satzung nichts dazu!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 15:43
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AW: Pers. Anwesenheit bei Aufnahme erforderlich?

Ja, es ist eigentlich auch das übliche Verfahren.

Person X stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft und in der nächsten Versammlung des zuständigen Organs (oft der Vorstand) wird der Beschluss gefasst, ohne das derjenige dabei ist.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 22:14
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AW: Pers. Anwesenheit bei Aufnahme erforderlich?

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