Dies ist eine Diskussion zu Nicht eingetragene Verein innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Nicht eingetragene Verein Wenn man einen nicht eingetragenen Verein gründen will, gibt es ein mindest Zahl von Mitglieder? Was mein Hobby betrifft, bin ich einen Einzelgänger (Befreiungskrieg Darstellung von der preußischer Feldgendarmerie), also, es ist höchst unwahrscheinlich, daß es je mehr als ich allein geben würde (Weil es in-authentisch sein wäre, mehr als eins, höchstens zwei, im Feld zu haben). Wegen Bewerbung für Einladungen von anderen Vereine, wäre es sehr hilfreich sein, wenn ich mich als "Verein" beschreiben könnte. Jetzt möchte ich zu Punkt zwei kommen. Als Name, darf man den "Verein" als "XYZ U.e.V" nennen? Danke. Ragnar V. |
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| AW: Nicht eingetragene Verein Zitat:
Alleine kann man keinen Verein gründen. Es sei denn, man hat mehrere Persönlichkeiten. ![]() Auch ohne zu wissen, wofür "U.e.v." stehen soll - die Abkürzung "e. V." wird für eingetragene Vereine verwendet. Für sich genommen kann man die Bezeichnung "e. V." auch für einen nicht eingetragenen Verein verwenden; an sich kann einem das niemand verbieten, weil es sich nicht um eine im eigentlichen Sinne geschützte Bezeichnung handelt - wohl aber kann es zu Problemen führen, wenn jemand dadurch getäuscht und geschädigt wird.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Nicht eingetragene Verein Zitat:
![]() Na, dann, werde ich meine Frau "rekruitieren". Zitat:
Es geht hier nur um die Tatsäche, daß als Alleinstehender, ich kann mich für Holz, Stroh, Schwarzpulver, usw nicht anmelden. Also muß ich nehmen, was übrig ist. Nach die Vereine alles weggenommen haben, das sie brauchen. Wie Sie vielleicht verstehen kann, die mögligkeit selbst zu anmelden, und in die Offiziel "Vereinliste" für Nachschub zu sein ist ein großer Vorteil. Geld oder andere "Werte" kommen nicht in Frage. (Ich möchte mich auch entschuldigen, daß mein Deutsch nicht 100%'ig ist. Sie ist leider nicht meine Muttersprache. )Danke für die Antwort. ![]() Ragnar V. |
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| AW: Nicht eingetragene Verein Die Frage darf sich in diesem Forum nicht auf reale Fälle beziehen. Meine Antworten oben sind entsprechend allgemein zu verstehen. Zitat:
Und ich möchte nochmals betonen, dass "e. V." für einen nicht eingetragenen Verein nicht verwendet werden SOLLTE. Auch wenn es kein unmittelbares Verbot gibt, einen nicht eingetragenen Verein als eingetragenen zu bezeichnen, besteht die Gefahr, dass Dritte (wie im Beispiel) getäuscht werden und daraus rechtliche Nachteile erwachsen. Wenn es jemandem, mit dem der Verein Geschäfte schließt, auf den Zusatz "e. V." ankommt, dann wird er ggf. durch den Zusatz getäuscht und können sich daraus zivil- und strafrechtliche Konsequenzen ergeben. In dem Beispiel wäre es ja wohl auch so, dass der Zusatz gezielt Dritte täuschen soll. Das ist nicht legitim. Andererseits bezweifele ich, dass es auf den Zusatz "e. V." in dem Beispiel unbedingt ankommt, um die gewünschten Vorteile zu erreichen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Nicht eingetragene Verein Zitat:
"Gruppe" (d.H "Vereine") sind immer "Erste in der Reihe" (Und kann sich oft wie Heuschrecken benehmen), sogar wenn jede hat das Recht auf Nachschub. Zitat:
Aber natürlich sprechen wir nur über "Theoretische Sache". |
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| AW: Nicht eingetragene Verein "Täuschen" heißt, dass ich bei jemandem eine falsche Vorstellung über bestimmte Umstände erwecke. Rechtlich relevant kann es dann werden, wenn ich diese falsche Vorstellung wecke, damit der andere sich in einer bestimmten Weise verhält - in einer anderen Weise, als er sich verhalten würde, wenn er die Wahrheit kennen würde. Das hat gar nichts mit dem zugrundeliegenden Problem zu tun - wer worauf Anspruch hat oder ob die Bevorzugung von Vereinen "richtig ist. Sondern es geht dabei darum, dass die Entschlußfreiheit anderer Menschen nicht durch Unwahrheiten manipuliert werden soll. Ich meine das überhaupt nicht moralisch, sondern weise lediglich auf eine mögliche rechtliche Problematik hin. Was ich damit meinte: "es kommt nicht darauf an" - Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ausgerechnet auf "e. V." ankommt. Es sollte doch genügen, wenn man sich als Verein darstellt, ohne explizit auf "e. V." hinzuweisen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Nicht eingetragene Verein Zitat:
![]() Ich frage nur wie das geht wenn man sich anmeldet (schriftlich) Ich dachte vielleicht etwas wie "XYZ Verein (nicht eingetragen)", oder sowas ähnlich. Ich denke, daß das die Lage klar und unmissverständlich genug machte. (Obwohl, es erscheint, daß es überall Menschen gibt, die "missverstehen" zu einem Beruf machen.) ![]() Danke. Ragnar V. |
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| AW: Nicht eingetragene Verein Zitat:
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| AW: Nicht eingetragene Verein Wie ugoetze: Man muss nicht darauf hinweisen, dass der Verein nicht eingetragen ist.
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