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Nicht eingetragene Verein

Dies ist eine Diskussion zu Nicht eingetragene Verein innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  • 1 Post By Soliton

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 19:33
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Nicht eingetragene Verein

Guten Tag.

Wenn man einen nicht eingetragenen Verein gründen will, gibt es ein mindest Zahl von Mitglieder?

Was mein Hobby betrifft, bin ich einen Einzelgänger (Befreiungskrieg Darstellung von der preußischer Feldgendarmerie), also, es ist höchst unwahrscheinlich, daß es je mehr als ich allein geben würde (Weil es in-authentisch sein wäre, mehr als eins, höchstens zwei, im Feld zu haben).

Wegen Bewerbung für Einladungen von anderen Vereine, wäre es sehr hilfreich sein, wenn ich mich als "Verein" beschreiben könnte.

Jetzt möchte ich zu Punkt zwei kommen. Als Name, darf man den "Verein" als "XYZ U.e.V" nennen?

Danke. Ragnar V.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 20:17
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AW: Nicht eingetragene Verein

Zitat:
Zitat von Ragnar V Beitrag anzeigen
Wenn man einen nicht eingetragenen Verein gründen will, gibt es ein mindest Zahl von Mitglieder?
Zwei.

Zitat:
Zitat von Ragnar V Beitrag anzeigen
daß es je mehr als ich allein geben würde
Alleine kann man keinen Verein gründen. Es sei denn, man hat mehrere Persönlichkeiten.

Zitat:
Zitat von Ragnar V Beitrag anzeigen
Als Name, darf man den "Verein" als "XYZ U.e.V" nennen?
Auch ohne zu wissen, wofür "U.e.v." stehen soll - die Abkürzung "e. V." wird für eingetragene Vereine verwendet. Für sich genommen kann man die Bezeichnung "e. V." auch für einen nicht eingetragenen Verein verwenden; an sich kann einem das niemand verbieten, weil es sich nicht um eine im eigentlichen Sinne geschützte Bezeichnung handelt - wohl aber kann es zu Problemen führen, wenn jemand dadurch getäuscht und geschädigt wird.
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 21:11
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AW: Nicht eingetragene Verein

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Zwei.
Alleine kann man keinen Verein gründen. Es sei denn, man hat mehrere Persönlichkeiten.
Könnte sein.

Na, dann, werde ich meine Frau "rekruitieren".

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Auch ohne zu wissen, wofür "U.e.v." stehen soll - die Abkürzung "e. V." wird für eingetragene Vereine verwendet. Für sich genommen kann man die Bezeichnung "e. V." auch für einen nicht eingetragenen Verein verwenden; an sich kann einem das niemand verbieten, weil es sich nicht um eine im eigentlichen Sinne geschützte Bezeichnung handelt - wohl aber kann es zu Problemen führen, wenn jemand dadurch getäuscht und geschädigt wird.
Na, ja. Ich dachte Uneingetragener Verein. Aber, wenn es e.V sein kann, dann ist es kein Problem.

Es geht hier nur um die Tatsäche, daß als Alleinstehender, ich kann mich für Holz, Stroh, Schwarzpulver, usw nicht anmelden. Also muß ich nehmen, was übrig ist. Nach die Vereine alles weggenommen haben, das sie brauchen.

Wie Sie vielleicht verstehen kann, die mögligkeit selbst zu anmelden, und in die Offiziel "Vereinliste" für Nachschub zu sein ist ein großer Vorteil.

Geld oder andere "Werte" kommen nicht in Frage.

(Ich möchte mich auch entschuldigen, daß mein Deutsch nicht 100%'ig ist. Sie ist leider nicht meine Muttersprache. )

Danke für die Antwort.

Ragnar V.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 21:22
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AW: Nicht eingetragene Verein

Die Frage darf sich in diesem Forum nicht auf reale Fälle beziehen. Meine Antworten oben sind entsprechend allgemein zu verstehen.

Zitat:
Zitat von Ragnar V Beitrag anzeigen
Na, ja. Ich dachte Uneingetragener Verein. Aber, wenn es e.V sein kann, dann ist es kein Problem.
Die Abkürzung "u. e. V." ist nicht gebräuchlich. Wenn ein Verein nicht eingetragen ist, verwendet er normalerweise den Zusatz "e. V." nicht. Anders gesagt: Wenn ein Verein den Zusatz nicht verwendet, darf jedermann davon ausgehen, dass der Verein auch nicht eingetragen ist.

Und ich möchte nochmals betonen, dass "e. V." für einen nicht eingetragenen Verein nicht verwendet werden SOLLTE. Auch wenn es kein unmittelbares Verbot gibt, einen nicht eingetragenen Verein als eingetragenen zu bezeichnen, besteht die Gefahr, dass Dritte (wie im Beispiel) getäuscht werden und daraus rechtliche Nachteile erwachsen.

Wenn es jemandem, mit dem der Verein Geschäfte schließt, auf den Zusatz "e. V." ankommt, dann wird er ggf. durch den Zusatz getäuscht und können sich daraus zivil- und strafrechtliche Konsequenzen ergeben. In dem Beispiel wäre es ja wohl auch so, dass der Zusatz gezielt Dritte täuschen soll. Das ist nicht legitim.

Andererseits bezweifele ich, dass es auf den Zusatz "e. V." in dem Beispiel unbedingt ankommt, um die gewünschten Vorteile zu erreichen.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 23:41
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AW: Nicht eingetragene Verein

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
In dem Beispiel wäre es ja wohl auch so, dass der Zusatz gezielt Dritte täuschen soll. Das ist nicht legitim.
Was heißt "täuschen"? Jede hat das Recht auf Nachschub, und ein Zeltplatz. Es gibt kein... hmm... "Pecuniary advantage". (Auf Englisch). Es geht hier GANZ an Anmeldungen. Und die "Nie davon gehört!" Bemerkung wenn man sich vorgestellt.

"Gruppe" (d.H "Vereine") sind immer "Erste in der Reihe" (Und kann sich oft wie Heuschrecken benehmen), sogar wenn jede hat das Recht auf Nachschub.

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen

Andererseits bezweifele ich, dass es auf den Zusatz "e. V." in dem Beispiel unbedingt ankommt, um die gewünschten Vorteile zu erreichen.
Ich habe sowas für 20 Jahre mitgemacht. Doch es IST hilfreich. Wie schon gesagt, wegen Anmeldung und Verpflegung.

Aber natürlich sprechen wir nur über "Theoretische Sache".
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  #6 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 23:48
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AW: Nicht eingetragene Verein

Zitat:
Zitat von Ragnar V Beitrag anzeigen
Was heißt "täuschen"?
"Täuschen" heißt, dass ich bei jemandem eine falsche Vorstellung über bestimmte Umstände erwecke. Rechtlich relevant kann es dann werden, wenn ich diese falsche Vorstellung wecke, damit der andere sich in einer bestimmten Weise verhält - in einer anderen Weise, als er sich verhalten würde, wenn er die Wahrheit kennen würde.

Das hat gar nichts mit dem zugrundeliegenden Problem zu tun - wer worauf Anspruch hat oder ob die Bevorzugung von Vereinen "richtig ist. Sondern es geht dabei darum, dass die Entschlußfreiheit anderer Menschen nicht durch Unwahrheiten manipuliert werden soll.

Ich meine das überhaupt nicht moralisch, sondern weise lediglich auf eine mögliche rechtliche Problematik hin.

Was ich damit meinte: "es kommt nicht darauf an" - Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ausgerechnet auf "e. V." ankommt. Es sollte doch genügen, wenn man sich als Verein darstellt, ohne explizit auf "e. V." hinzuweisen.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 12:49
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AW: Nicht eingetragene Verein

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Es sollte doch genügen, wenn man sich als Verein darstellt, ohne explizit auf "e. V." hinzuweisen.
Na, gut.

Ich frage nur wie das geht wenn man sich anmeldet (schriftlich) Ich dachte vielleicht etwas wie "XYZ Verein (nicht eingetragen)", oder sowas ähnlich.

Ich denke, daß das die Lage klar und unmissverständlich genug machte. (Obwohl, es erscheint, daß es überall Menschen gibt, die "missverstehen" zu einem Beruf machen.)

Danke.

Ragnar V.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 13:32
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AW: Nicht eingetragene Verein

Zitat:
Ich dachte vielleicht etwas wie "XYZ Verein (nicht eingetragen)", oder sowas ähnlich
... und wir empfehlen "XYZ Verein"
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  #9 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 18:03
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AW: Nicht eingetragene Verein

Wie ugoetze: Man muss nicht darauf hinweisen, dass der Verein nicht eingetragen ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 22:15
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AW: Nicht eingetragene Verein

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O.K. Gut. Und danke.
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