Dies ist eine Diskussion zu Neuwahl Vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| angenommen die in der Satzung festgelegte Amtszeit des Vorstandes ist abgelaufen. Während einer Versammlung lässt sich der alte Vorsitzende wieder neu wählen. Die restlichen drei, des insgesamt aus vier Mitgliedern bestehenden Vorstandes, werden jedoch nicht neu gewählt. Bei der Einladung zur MV ist kein Punkt zur Wahl des Vorstandes in der Tagesordnung enthalten. Alleine aus diesem Grunde wäre m.E. die Wahl des alten/neuen Vorsitzenden ungültig. Meine Frage ist jedoch, ob die Amtszeit der restlichen drei Vorstandsmitglieder auomatisch nach Ablauf der vier Jahre endet oder ob sie sich solange automatisch verlängert bis eine Neuwahl erfolgt. Die Satzung regelt lediglich, dass der Vorstand für die Dauer von vier Jahren gewählt wird. Vielen Dank |
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| AW: Neuwahl Vorstand Hallo, grundsätzlich, also sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, setzt die Gültigkeit eines jeden Beschlusses (auch Wahlen sind Beschlüsse!) voraus, dass der Beschlussgegenstand (hier also die Wahlen) bei der Berufung der Versammlung bezeichnet wird (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wenn also in der Einladung nicht davon die Rede war, dass Vorstandswahlen stattfinden sollten, dann konnten auch keine durchgeführt werden. Die Wahl des 1. Vorsitzenden ist also ungültig. Sollen die Vorstandsmitglieder auch über das Amtszeitende hinaus bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt bleiben, dann muss dies durch die Satzung ausdrücklich bestimmt werden, andernfalls endet die Amtszeit automatisch mit Ablauf des letzten Tages der durch die Satzung bestimmten Amtsdauer, hier also nach 4 Jahren. Der 1. Vorsitzende, sowie die übrigen Vorstandsmitglieder sind nicht mehr im Amt, sofern die Amtszeit zwischenzeitlich abgelaufen ist. Der Verein ist dann ohne Vorstand. JotEs Edit: stehengebliebenes Satzfragment entfernt. Geändert von JotES (23.02.2009 um 17:37 Uhr). |
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