Dies ist eine Diskussion zu Neuwahl des Vorstands innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Neuwahl des Vorstands in unserem e.V. soll 2007 eine neue Satzung beschlossen und ein neuer Vorstand gewählt werden. Zur Zeit besteht der Vorstand aus Geschäftsführer, 1.Vositzenden und Präsidenten. Zukünftig soll der Vorstand aus Geschäftsführer, Präsident, Schatzmeister und Mitgliederbetreuer bestehen. Nun meine Fragen: - Wie weit haften Präsident, Geschäftsführer, 1.Vorsitznder, Schatzmeister und Mitgliederbetreuer finanziell (auch mit Privatvermögen) für den Verein ? - Was kann es für einen Grund geben, daß der 1. Vorsitzende, weder das Amt noch die Person, auch zukünftig Teil des Vorstands ist ? - Was hat ein Mitgliederbetreuer im Vorstand für eine Funktion ? Vielen Dank Harrie |
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| AW: Neuwahl des Vorstands * Der VS haftet grundsätzlich überhaupt nicht mit dem Privatvermögen, da es gerade der Sinn eines e.V. als juristische Person ist, das Haftungsrisiko zu mindern. Der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen. Hat er keines (mehr), dann muss er Insolvenz anmelden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen der VS selbst herangezogen werden kann. Diese hat der VS dann in aller Regel durch Verstöße selbst zu vertreten. * Nach der genannten Konstellation ist der 1. Vors. dann kein VS-Mitglied mehr, wenn das Amt aus der Satzung als VS-Amt entfernt wird. Es kann kein Amt besetzt werden, das es nach der Satzung nicht gibt. * Wie die Ämter bezeichnet werden ist eigentlich schnuppe. Entweder werden die Tätigkeiten in der Satzung oder einer Geschäftsordnung festgeschrieben oder die Amtsbezeichnung markiert bereits die Tätigkeit. Hier wäre das dann z.B. eine Art Mitgliedswart, der sich um das Mitgliedswesen in seiner Gesamtheit kümmert (Eintritte + Austritte bestätigen, evtl. Mitgliedsausweise ausstellen, Mitgliedsliste führen etc.). Die Tätigkeit kann - je nach Amtsvorstellung - auch noch mehr oder gar etwas anderes umfassen.
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