Dies ist eine Diskussion zu Neuer Satzungsartikel innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Neuer Satzungsartikel Würde man einen neuen Artikel / Paragraphen per Mitgliederversammlung aufnehmen, würden sich die Artikelnummern der nachfolgenden alten Artikel erhöhen. Wie muss dann der Antrag auf die Satzungsänderung aussehen? Reicht der Antrag auf Aufnahme des neuen Artikels in der Annahme, dass sich die Nummern automatisch erhöhen oder muss dies für diese Artikel im selben Antrag formuliert sein oder in einem Neuen Antrag? Und dann für jeden einzelnen? Danke im Vorraus |
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| AW: Neuer Satzungsartikel ich würde den neuen paragraphen einfach mit einem buchstaben versehen. |
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| AW: Neuer Satzungsartikel Ich denke mit Antrag ist die Eintragung beim Amtsgericht gemeint. Wichtig ist, dass aus dem Punkt der TO in der Einladung klar hervorgeht was gemacht wird. z.B. Satzungsneufassung, einfügen eines Paragraphen zum Thema Umlagen und Änderung der Folgenummerierung der vorhandenen Paragraphen. Das Vereinsregister erhält sowieso eine komplette neue Satzung von vorn bis hinten, eingetragen wird dann die komplett neue Satzung, da es eine Satzungsneufassung ist. Wenn man sich als Vorstand nicht sicher ist, dann vorher beim Amtsgericht anrufen, vor der Einladung zur MV.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Neuer Satzungsartikel Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Neuer Satzungsartikel Zitat:
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| AW: Neuer Satzungsartikel Na ja, eine alleinige Ankündigung "Satzungsneufassung" würde natürlich allen Mitglieder die Chance eröffnen auch zu den anderen §§ satzungsändernde Anträge zu stellen. Hier ist diese Neufassung durch den Text: Zitat:
zur Diskussion stehen.
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| AW: Neuer Satzungsartikel Zitat:
Die MV kann das handhaben, wie sie will: Sie kann alle Paragraphen neu nummerieren und somit eine Neufassung beschließen. Das muss dann aber so aus dem Antrag bzw. dem Beschluss hervorgehen. Die Reihenfolge bzw. Nummerierung kann nicht erst in dem Antrag an das AG auf Eintragung festgelegt werden- Oder sie kann einen Paragraphen einfügen und den mit einer eindeutigen Bezeichnung versehen (z. B. mit "§ 5a" wie oben schon vorgeschlagen). Auch das muss aber dann von der MV explizit so beschlossen worden sein.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Neuer Satzungsartikel Hallo und danke für die schnelle Diskussion. Um das noch einmal zu klären: Mit "Antrag" habe ich tatsächlich den Antrag für die MV gemeint. Wie muss dieser Antrag auf Satzungsänderung zur MV formuliert sein, damit das Amtsgericht bei der späteren Prüfung keine Einwände hat und die MV nicht wiederholt werden muss? Danke noch einmal und Grüße Martin |
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| AW: Neuer Satzungsartikel Es kommt in erster Linie nicht auf die Formulierung des Antrags an, sondern auf die TO der Einladung. Die neue Satzung wird verlesen und drüber abgestimmt. Das Amtsgericht bekommt die Einladung mit TO und das Protokoll mit den Beschlüssen, dazu die neue Satzung. @Soliton hast Recht gehabt
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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