Dies ist eine Diskussion zu Nachwahl von Interimsposten bei aoMV innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Nachwahl von Interimsposten bei aoMV entschuldigt die vielleicht etwas dümmliche Frage, aber ich denke mir in letzter Zeit irgendwie einen Knoten in den Kopf. Angenommen, es würde eine aoMV beantragt (gültig, mit > 10% Unterschriften), mit den dort angegebenen Zielen "Beratung und Beschlussfassung auf vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Präsidium" sowie "Neuwahlen". Dann muss doch zwingend dieses Ziel als TOP auf die TO der aoMV, oder? Gibt es dazu einen Paragraphen? Angenommen, das Präsidium möchte aber nur zwei kürzlich ausgeschiedene, interimsbesetzte Posten wählen lassen, und setzt daher nur diese beiden Posten auf die TO der aoMV. Damit wäre die aoMV nicht gemäß Antrag erledigt -> neue aoMV. Die einberufene aoMV ist aber trotzdem abzuhalten, weil das Präsidium ja jederzeit das Recht hat eine solche einzuberufen, oder? Ist die Nachwahl von nur 2 Interimsmitgliedern überhaupt legitim? Denn die Sazung würde folgendes vorsehen (Unterstreichung von mir): "Scheiden bis zu zwei Präsidiumsmitglieder während der Amtszeit aus, so kann sich das Präsidium für den Rest der Amtszeit durch Wahl neuer Mitglieder ergänzen. Bei der nächsten Mitgliederversammlung muss jedoch eine Neuwahl vorgenommen werden. Scheiden mehr als zwei Präsidiumsmitglieder aus, so hat die Neuwahl des gesamten Präsidiums durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich zu erfolgen" Bezieht sich im unterstrichenen Satz die Neuwahl nun auf die "Neuwahl der beiden Interimsmitglieder" oder auf "Neuwahl des Präsidiums"? beste Grüße, gmeckl |
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| AW: Nachwahl von Interimsposten bei aoMV Ich denke nach dieser Reglung müsste komplett gewählt werden, da keine Besetzung durch den Vorstand erfolgt, sondern gewählt wird. Die Ergänzungswahlen wären ungültig.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Nachwahl von Interimsposten bei aoMV Hallo, hmmm, ich gehe davon aus, dass das Präsidium den Antrag auf die aoMV einfach ignorieren würde und eine eigene aoMV einberuft. Dann müßte ja laut deren Satzung neu gewählt werden (siehe unterstrichener Satz oben). Aber was würde bei dieser Formulierung das Wort "Neuwahl" bedeuten. "Neuwahl von den beiden Interimsposten" oder "Neuwahl des Präsidiums". Oder lässt die Formulierung beide Möglichkeiten zu, weil nicht genau genug? beste Grüße und vielen Dank, gmeckl |
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| AW: Nachwahl von Interimsposten bei aoMV Ich würde unter Neuwahlen schon das gesamte Präsidium verstehen, bin aber mal gespannt was die anderen meinen.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Nachwahl von Interimsposten bei aoMV Nachtrag: Wäre es denn überhaupt möglich, nur zwei Präsidiumsmitglieder nachzuwählen? Das würde doch den Wahlrhythmus völlig durcheinander bringen? Man müßte ja dann zukünftig immer irgendwie zwei Mal wählen, denn es wird ja immer auf die volle Amtszeit gewählt. Oder kann ein Präsidium immer nur komplett gewählt werden? beste Grüße, Andreas |
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