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Mitteilung der Beschlüsse JHV

Dies ist eine Diskussion zu Mitteilung der Beschlüsse JHV innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 21.08.2007, 21:02
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Mitteilung der Beschlüsse JHV

Hallo !
Ich möchte gerne wissen ob im Vereinsrecht folgendes geregelt ist:
Müssen die Ergebinsse einer Jahreshauptversammlung wie z.B. Wahlergebnisse oder auch Terminmitteilungen wie Arbeitsdienste, Veranstaltungen also eigentlich alle Punkte des JHV-Protokolls allen Mitgliedern, vorallem denen die nicht an der JHV teilgenommen haben, mitgeteilt werden (und in welcher Form), oder ob es den Mitgliedern selbst überlassen ist sich diese Infos selbst zu erfragen.
Danke allen schon mal im voraus.

Samos
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Alt 22.08.2007, 07:41
13 13 ist offline
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AW: Mitteilung der Beschlüsse JHV

Eine gesetzliche Pflicht zur Bekanntgabe der genannten Punkte besteht nicht. Es gehört zu den Mitgliedsrechten eines jeden Vereinsmitglieds, an der Versammlung des obersten Vereinsorgans, der MV, teilzunehmen. Unterbleibt dies, muss man sich maßgebliche Informationen selbst besorgen oder getroffene Entscheidungen ggf. auch ohne deren Kenntnis gegen sich gelten lassen. Ausnahme wie immer: In der Satzung ist explizit etwas anderes geregelt.
__________________
Gruß
13
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