Dies ist eine Diskussion zu Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt erst einmal "Hallo", ich bin neu hier und wollte gleich mal eine Frage stellen. Welche Daten (Anschrift etc.) muss/darf ein Verein von austretenden Mitgliedern speichern? Gruß Matze |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt Gibt es auf der Eintrittserklärung oder in der Satzung eine Erklärung dieser Art ? Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt Hallo, erst mal danke für die Antwort. Ich bin leider nicht eher dazu gekommen wieder zu antworten. Inhaltlich haben wir das, aber nicht mit dem Bezug auf einen Paragraphen. Wir haben nur stehen, dass wir steuerrelevante Daten speichern. Meiner Einschätzung nach sind das Name, Geburtstag, Anschrift und die Beitragshöhe mit dem Buchungsdatum. Würde da noch was fehlen? Danke und Gruß Matze |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt Zitat:
§1 BDSG (3) Soweit andere Rechtsvorschriften des Bundes auf personenbezogene Daten einschließlich deren Veröffentlichung anzuwenden sind, gehen sie den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Insofern muß da nicht mal ein Hinweis auf diese Datenspeicherung stehen. (Ein Unternehmer muß den Empfängern seiner Rechnungen ja auch keinen "Datenschutzhinweis" geben, der auf die 10 Jahre währende Aufbewahrung aller Geschäftskorrespondenz, Rechnungen und Zahlungsbelege hinweist...) Grundsätzlich kann für den Verein die Speicherung steuerrelevanter Daten durch AO, EStG, UStG, HGB und einschlägige Verordnungen des Steuerrechts vorgeschrieben sein. Spannend bleibt aber die Frage, wieweit ein Verein, der gar keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt und mangels Gemeinnützigkeit auch keine steuerlich relevanten Beitrags- oder Spendenquittungen ausstellen kann , überhaupt den Vorschriften des Steuerrechts über die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen usw. unterliegt...?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt Hallo, also der Verein ist schon gemeinnützig. Daher müssen die relevanten Mitgliedsdaten ja schon gespeichert werden. Die Frage ist nur, welche sind das? Danke für die Antwort und Gruß Matze |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt stichwort: "steuerrelavante daten" bzw "gdpdu" § 147 Abs. 6 Abgabenordnung (AO) http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html § 238 Abs. 1 HGB http://dejure.org/gesetze/HGB/238.html ww.steuerrelevant.de/ ww.recht-freundlich.de/gdpdu ww.ser.de/ww/de/pub/ser_solutions/loesungen/gdpdu/steuerrelevaten_daten.cfm
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. Geändert von hera (05.02.2012 um 16:23 Uhr). |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt Zitat:
Es könnte ein Interesse daran bestehen, später festzustellen, ob derjenige schon mal Mitglied war und wegen Verweigerung der Beitragszahlung oder aus anderen Gründen ausgeschlossen wurde.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt Hallo, ja es ginge nur um ehemalige Mitglieder, nicht um aktuelle. Leider bin ich aus den Links nicht schlau geworden und der Letzte hat nicht funktioniert. Welche Daten wären denn nun relevant? Danke und Gruß Matze |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt es gibt aufbewahrungsfristen gem hgb und ao (in der regel 6 - 10 jahre) für geschäftliche bzw. steuerrelevante unterlagen bei anderen gründen der speicherung ist das persönlichkeitsrecht zu repektieren. in der regel sind daten zu löschen, wenn der zweck ihrer erhebung und speicherung entfällt Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Mitgliedsdaten speichern nach Vereinsaustritt Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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