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Mitgliedschaften eines Vereins

Dies ist eine Diskussion zu Mitgliedschaften eines Vereins innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 23:20
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Mitgliedschaften eines Vereins

Hallo,

viele Vereine sind ja in Verbänden organisiert. In unserem Verein sind diese Zugehörigkeiten unter "Mitgliedschaften des Vereins" in der Satzung aufgeführt ("Der Verein ist Mitglied von ..."). Dort finden sich die allgemeinen und speziellen Kreis-, Landes- und Bundesvereine bzw. -verbände in denen der Verein Mitglied ist.

Leider habe ich hier im Forum keinerlei Hinweise darauf gefunden ob es notwendig ist diese Mitgliedschaften in der Satzung aufzuführen. Es steht auch nichts darüber in der Satzung selbst. Gibt es dazu eine allgemeine Regelung?

Was ist zum Beispiel wenn man einem weiteren Verein/Verband beitreten möchte, sofern die ganzen Satzungen der Verbände dies zulassen?

Gruß JT74
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 10:30
772 772 ist gerade online
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AW: Mitgliedschaften eines Vereins

Leider hast Du die Hinweise hier im Forum übersehen, dass "in unserem Verein" nicht zulässig ist. Daher:
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 11:55
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AW: Mitgliedschaften eines Vereins

Zum Grundätzlichen kann man folgendes sagen:

Solche Satzungsregelungen liegen meistens im Interesse des Verbandes, da dadurch ja einen Austritt erschwert wird, weil ja dann eine Satzungsänderung erforderlich ist.

Eine Verpflichtung dem Verband gegenüber den Satzungszusatz aufzunehmen, habe ich aber (bisher) seltener erlebt.

Manchmal sind sie aber auch nützlich, wenn der Verein gegenüber Konkurenzvereinen damit werben möchte, dass er dem Verband angehört.

Gesetzlich ist nichts derartiges vorgeschrieben.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 14:05
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AW: Mitgliedschaften eines Vereins

@772: Vielen Dank für deinen Hinweis.
Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Leider hast Du die Hinweise hier im Forum übersehen, dass "in unserem Verein" nicht zulässig ist. Daher:
Es tut mir leid, wenn ich gegen die Forenregeln verstoßen habe. Ich habe vorher die Forenregeln aufmerksam gelesen und war mir eigentlich sicher nicht gegen diese zu verstoßen. Ich betrachtete meine Fragestellungen als absolut allgemein gemäß Ziffer 3 der Forenregeln, da der "verbotene" Teil meiner Ausgangsbeschreibung nichts mit der Fragestellung zu tun hat. Je öfter ich meinen Beitrag lese desto mehr muss ich aber zugeben, dass man dies auch anders auffassen kann.

Natürlich gelobe ich Besserung und werde zukünftig meine Postings gründlicher auf einen verbotenen Einzelfall oder Realitätsbezug prüfen.

@Spezi-3: Vielen Dank. Dein letzter Satz beantwortet meine Frage hinreichend.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 15:44
772 772 ist gerade online
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AW: Mitgliedschaften eines Vereins

Man könnte es so oder so sehen, aber "keine Ich-Bezüge" ist mMn deutlich genug.
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