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Mitgliederversammlung im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Mitgliederversammlung im Ausland innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 15:49
Boardneuling
 
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Mitgliederversammlung im Ausland

Hallo zusammen,

wir sind ein nicht eingetragener Verein mit Sitz in Deutschland, der aber auch einige Mitglieder im EU-Ausland hat. Deswegen möchten wir gerne unsere nächste Mitgliederversammlung im EU-Ausland abhalten.

Leider habe ich trotz googeln keine Informationen gefunden, wie sich das rechtlich verhält? Kann ein Verein mit Sitz in Deutschland seine Mitgliederversammlung auch im Ausland abhalten?

Besten Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2009, 00:10
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AW: Mitgliederversammlung im Ausland

Danke, das ist schonmal gut zu wissen! Ich habe zwar auch nicht damit gerechnet, dass es einen "Ortszwang" für deutsche Vereine auf den Geltungsbereich des deutschen BGB gibt, aber lieber vorher nachfragen!
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2009, 22:36
V.I.P.
 
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AW: Mitgliederversammlung im Ausland

zitierte Antwort (der ich zustimme) aus einem anderem Forum:

Zitat:
Wenn die Satzung nichts regelt, kann eine Mitgliederversammlung an jedem Ort stattfinden, der den Mitgliedern die Teilnahme nicht unzumutbar schwer macht.
Dabei muss man die Mitgliederstruktur beachten. Ein Verein, der beispielsweise nur in einer Stadt aktiv ist und dessen Mitglieder überwiegend dort wohnen, wird eine Mitgliederversammlung nicht einfach in einer anderen Stadt durchführen können.

Bei einem Verein, dessen Mitglieder bundesweit verstreut sind, gibt es so eine Grenze nicht.
Man wird sie aber nach den Umständen im Einzelnen auch nicht in der äußersten und nur schwer zu erreichenden Ecke der Republik durchführen können. Der Vereinssitz kann aber nie beanstandet werden.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 13:14
Boardneuling
 
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AW: Mitgliederversammlung im Ausland

Nachdem wir Mitglieder auch aus diesem für die nächste MV vorgesehen EU-Land haben, sollte dies selbst nach dieser Regelung kein Problem darstellen?

Überhaupt ist das Vereinsrecht leider immer noch sehr auf ortsansässige Vereine zugeschnitten. Bundesweite Vereine haben es manchmal recht schwer (z.B. Online-Mitgliederversammlungen nur sehr schwierig möglich), von Vereinen, die Mitglieder aus mehreren Ländern haben, gar nicht zu sprechen (eine Art "EU-Vereinsrecht" existiert wohl nicht mal im Ansatz).
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