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Mitgliederversammlung: Datenschutz verletzt?

Dies ist eine Diskussion zu Mitgliederversammlung: Datenschutz verletzt? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 22.09.2011, 12:14
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Mitgliederversammlung: Datenschutz verletzt?

In unserer jährlichen Mitgliederversammlung wurde innerhalb des Berichts des Kassenwarts zwei Namen von ehemaligen Mitgliedern genannt,wo wir noch Forderungen haben.
Ist das eine Verletzung des Datenschutzes?
Besten Dank schon mal.
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Alt 22.09.2011, 12:23
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AW: Mitgliederversammlung: Datenschutz verletzt?

Ich denke nein, ganz im Gegenteil die Mitgliederversammlung hat, meiner Meinung nach, Anspruch darauf zu erfahren wer nicht bezahlt hat.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 12:26
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AW: Mitgliederversammlung: Datenschutz verletzt?

Das hat nichts mit Datenschutz zu tun - höchstens über eine gebotene Vertraulichkeit. Die sehe ich hier nicht verletzt.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 13:39
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AW: Mitgliederversammlung: Datenschutz verletzt?

Rein theorethisch ist der Verein doch eine juristische Person; deren oberstes Beschluss und Vertretungsorgan die Mitgliederversammlung ist. Somit existieren Schulden bei dem Verein und es ist vollkommen legitim, dass das oberste Beschlussorgan(wer auch sonst) die Namen kennt.
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