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Mahnverfahren, Vollstreckung und Rechtsstreit

Dies ist eine Diskussion zu Mahnverfahren, Vollstreckung und Rechtsstreit innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 18:43
TKD TKD ist offline
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Mahnverfahren, Vollstreckung und Rechtsstreit

Mal angenommen ein Mitglied M zahlt an Verein V keinen Mitgliedsbeitrag mehr trotz bestehendem Vertrag. Entweder weil M das Geld selbst nicht überweist oder zurückbucht/ Konto nicht gedeckt ist.
Nun schreibt V Mahnungen, bei der letzten wird angedroht ein Mahnverfahren einzuleiten.
Dies wird dann auch gemacht.
Nun gibt es ja 2 Möglichkeiten:
1. Dem Mahnverfahren wird nicht widersprochen, dann muss die Vollstreckung beantragt werden.
2. Dem Mahnverfahren wird widersprochen (ohne Begründung), dann wird ein Rechtsstreit eingeleitet.
Wie funktioniert das und welche Rechte hat V?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 19:00
V.I.P.
 
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AW: Mahnverfahren, Vollstreckung und Rechtsstreit

Zitat:
2. Dem Mahnverfahren wird widersprochen (ohne Begründung), dann wird ein Rechtsstreit eingeleitet.
Wie funktioniert das und welche Rechte hat V?

Vermutlich ist auf dem Antrag auf Erlass des MB angekreuzt, dass im Falle des Widerspruchs die Abgabe an das Prozeßgericht erfolgen soll.
V muß dann die 2. Hälfte des Gerichtskostenvorschusses einzahlen und die Forderung detailiert begründen.
Im Übrigen kann man in der großen Suchmaschine viele Details über den Fortgang des Verfahrens finden.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 19:37
TKD TKD ist offline
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AW: Mahnverfahren, Vollstreckung und Rechtsstreit

Danke für die schnelle Rückmeldung!

Das bedeutet also nicht gleich einen Rechtsstreit sondern vorerst eine Beurteilung des Gerichtes? Braucht V dazu bereits Rechtsbeistand?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 20:14
V.I.P.
 
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AW: Mahnverfahren, Vollstreckung und Rechtsstreit

Nein, damit beginnt der Rechtsstreit. Eine Vorbeurteilung des Gerichtes erhält man nicht.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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