Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Dies ist eine Diskussion zu ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 10:56
buz buz ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arrow ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Eine Minderheit ausreichender Größe beantragt die aoMGV in einem Tierzuchtverband.

Der Vorstand lädt nach einigem Protest, jedoch ohne die eingereichten Tagesordnungspunkte der Minderheit in der Ladung zu nennen. Da es sich um Satzungsänderungen handelt, können sie nur zum Beschluss kommen, wenn sie in der Ladung stehen.
Stattdessen sind unverantwortliche TOPs (z.B. Stimmrecht nach der Anzahl von Zuchttieren) aufgeführt.

Ist die aoMGV rechtmäßig einberufen? Falls nicht, gibt es einen Präzedenzfall?
Kann die aoMGV mittels einer Einstweiligen Verfügung verhindert werden?
Müssen die Mitglieder der Minderheit dorthin anreisen um den Beschluss der fremden, skandalösen Punkte zu verhindern, ohne über die eigenen Punkte abstimmen zu dürfen?

Die Minderheit wird die Ermächtigung zur Einberufung einer neuen aoMGV beantragen.
Der Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts stellte hierfür einen "langen Zeitraum" in Aussicht, da auch die Gegenseite gehört werden müsse.
Wie lange darf sich ein gericht mit dem Beschluss zu einem Eilantrag Zeit lassen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 15:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.059
98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Hallo,
Die Tagesordnung einer gemäß § 37 BGB ("Minderheitenbegehren") verlangten Mitgliederversammlung muss alle begehrten Tagesordnungspunkte enthalten. Zwar darf die Tagesordnung durch das Einberufungsorgan um weitere Punkte ergänzt werden, keinesfalls jedoch dürfen verlangte Tagesordnungspunkte gestrichen werden.

Beruft das Einberufungsorgan eine Versammlung ein, deren Tagesordnung andere als die verlangten TOPs enthält, dann handelt es sich dabei nicht um die von der Minderheit verlangte Versammlung, sondern um eine andere. Deren Einberufung ist zulässig und gültig, denn das Einberufungsorgan hat das Recht, Versammlungen einzuberufen. Die Versammlung kann deshalb auch nicht verhindert werden. Das Einberufungsorgan wird durch die Einberufung einer solchen Versammlung mit anderen Tagesordnungspunkten jedoch nicht von der Pflicht befreit, auch noch eine Versammlung mit den verlangten Tagesordnungspunkten einzuberufen.

Da nun, vermutlich unnötigerweise, eine weitere Versammlung erforderlich ist, kann der Verein deren Kosten von den Mitgliedern des Einberufungsorganes ersetzt verlangen.

JotEs
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 16:57
buz buz ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Herzlichen Dank JotEs, für die schnelle Antwort.

In der Satzung des Verbandes steht ferner:
1. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher.
2. Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung sind dem Vorstand mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich einzureichen.
3. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur dann zur Abstimmung gebracht werden, wenn die Mehrheit sich dafür ausspricht.
4. Die MGV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.

Kann man dies so verstehen, dass auch Satzungsänderungen nachträglich eingereicht und zur Abstimmung gebracht werden dürfen, wenn sie rechtzeitig eingereicht und von der MGV erwünscht sind? Wird also das Vereinserecht von der Satzung überstimmt?
Dann könnte man die fehlenden TOPs doch noch zur Abstimmung bringen.

Ist die Abberufung des Vorstandes ein Beschluss, der auf der Tagesordnung stehen muss, oder kann sie sich während einer Versammlung ergeben und beschlussfähig abgestimmt werden?

Gleichwohl die Neuwahl einer neuen aoMGV bedarf, müsste die Abberufung rechtswirksam sein, oder?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 17:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.059
98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Hallo,
zu nachträglich, also erst nach bereits erfolgter Einberufung eingebrachten Satzungsänderungsanträgen hat sich der BGH wie folgt geäußert:
Zitat:
Die Vereinssatzung kann es für zulässig erklären, dass Gegenstände zur Beschlussfassung noch nach der Einberufung der Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Diese müssen den Mitglieder aber – jedenfalls wenn es sich um Satzungsänderungen handelt – so rechtzeitig vor dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden, dass genügend Zeit zu einer sachgerechten Vorbereitung bleibt; das gilt grundsätzlich auch für eilbedürftige Angelegenheiten.
BGH, Urteil vom 17.11.1986 – II ZR 304/85 = NJW 1987, 1811 = MDR 1987, 473 = WM 1987, 373
Zumindest Satzungsänderungsanträge können demnach nicht erst während der Versammlung eingebracht werden.

Inzwischen ist es wohl gefestigte Rechtsprechung und Literaturmeinung, dass dasselbe auch für Veränderungen des Vorstandes gilt, also für die Bestellung und den Widerruf der Bestellung ("Abwahl") desselben. Derlei Angelegenheiten sind von so grundlegender Bedeutung für das Vereinsleben, dass die Mitglieder diesbezüglich vor überraschenden Beschlüssen geschützt werden sollen.

JotEs
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 19:37
buz buz ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Ohh, danke, das ist ein guter Rat! Dankeschön!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.07.2008, 11:45
13 13 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

JotEs ist zuzustimmen. In vielen Satzungen gibt es eine entsprechende Bestimmung, dass Satzungsänderungen und Wahlen kein Gegenstand von Dringlichkeitsanträgen sein können. Dies geschieht genau aus dem Grund, um die Mitglieder nicht zu überrumpeln.
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.07.2008, 13:30
buz buz ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Darf ein Vorstand die Anträge der Minderheit zur Tagesordnung der aoHV an einen Anwalt zur "Prüfung" übergeben und darf dieser sie mit der Begründung ablehnen, die Änderungsvorschläge zur Satzung seien nicht begründet worden?

Wenn sich diesem nicht mit der Materie befassten Anwalt der "Sinn" der Anträge nicht ergibt, ist der Vorstand in der Pflicht, ihren "Sinn" zu beleuchten (ggf. bei der Minderheit nachzufragen) oder darf der Vorstand sie kommentarlos ablehnen?

Der Antrag zur aoHV wurde wohlgemerkt begründet, es geht um zusätzliche Begündungen aller eingereichten TOPs.

Oder anders, muss man jeden einzelnen Antrag zur Tagesordnung bei der Einreichung ausführlich begründen?

Gibt es hierzu ein Urteil/Gesetz, was ausdrücklich die Pflicht des Einberufungsorgans zur Übernahme aller TOPs der Minderheit in die TO bestimmt? Das wäre ungemein hilfreich.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 12.07.2008, 15:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Hallo,

meine Meinung.

Wenn Mitglieder mit der ausreichenden Zahl von Unterschriften über ein Minderheitenverlangen nach § 37 BGB eine Mitgliederversammlung mit einem TOP "Änderung der §§x,xx,xxx der Vereinssatzung" (alle §§ die geändert werden sollen, müssen aufgeführt werden) verlangen, muss der Vorstand eine solche Versammlung einberufen, ohne dass geschildert oder begründet werden muss, warum welche Formulierungen in der Satzung geändert/ergänzt werden sollen.*)

Zitat:
§ 37 Abs. 1 BGB lautet:
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
Zweck und Gründe bezieht sich sich nicht auf die geforderten TOPs sondern auf die Versammlung.
Unter Zweck verstehe ich dass eine Änderung der Satzung beraten und beschlossen werden soll.
Unter Gründe versteh ich, dass die TOPs vom Vorstand nicht auf die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung gesetzt werden.

*) Zur Not würde auch eine allgemeine Begründung " weil es für die bessere Entwicklung/ dem besseren erreichen des Vereinszieles des Vereins erforderlich ist." reichen.


__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 14.07.2008, 15:22
buz buz ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, buz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Die Ladung nennt ausdrücklich das Minderheitsgesuch als Grund für die aoHV. Damit hat der Vorstand doch den Antrag mits einer Begründung anerkannt, oder?
Auf der aoMGV behauptet der hinzugezogene Anwalt, die Anträge zur Tagesordnung seien abgelehnt worden, weil sie keine Begründung gehabt hätten.In der Konsequenz muss nun eine erneute aoMGV einberufen werden, um die TOPs (alles Satzungsänderungen) zur Abstimmung zu bringen.
Kann man ihn dafür belangen?

Die 1te Vorsitzende ist von der Mehrheit abberufen worden, die 2te danach zurückgetreten. Haben diese beiden jetzt noch Pflichten? Wie steht es um die Entlastung?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 14.07.2008, 20:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit

Hallo,

Wenn euere Tagesordnung nicht in die eingeladene Versammlung übernommen wurde, müßt ihr euch an das Vereinsregister wenden und die Ermächtigung selbst einzuladen erbitten (einschl. der Stellung eines Versammlungsleiters, den ihr vorschlagen müßt).

§ 37 Abs. 2 BGB lautet:
Zitat:
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen.
Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.
Dazu müßt ihr Kopien eueres Antrages an den Vorstand mit den Unterschriftenlisten einreichen. Sinnvoll ist auch die Einladung mit der mangelhaften Tagesordnung beizufügen.

__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ladung zur Mitgliederversammlung (Form der Ladung) Vereinsrecht 18.03.2010 16:40
anwaltliche Durchsetzung TOPS Eigentümerverammlung Immobilienrecht 08.04.2009 11:42
Minderheit-Migrations-Mission Nachrichten: Wissenschaft 15.11.2007 18:00
einberufung einer ao MV durch eine Minderheit Vereinsrecht 21.05.2007 20:12
Neuerlicher Verhandlungstermin ohne Ladung? Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 26.01.2007 17:33





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN