Dies ist eine Diskussion zu ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Der Vorstand lädt nach einigem Protest, jedoch ohne die eingereichten Tagesordnungspunkte der Minderheit in der Ladung zu nennen. Da es sich um Satzungsänderungen handelt, können sie nur zum Beschluss kommen, wenn sie in der Ladung stehen. Stattdessen sind unverantwortliche TOPs (z.B. Stimmrecht nach der Anzahl von Zuchttieren) aufgeführt. Ist die aoMGV rechtmäßig einberufen? Falls nicht, gibt es einen Präzedenzfall? Kann die aoMGV mittels einer Einstweiligen Verfügung verhindert werden? Müssen die Mitglieder der Minderheit dorthin anreisen um den Beschluss der fremden, skandalösen Punkte zu verhindern, ohne über die eigenen Punkte abstimmen zu dürfen? Die Minderheit wird die Ermächtigung zur Einberufung einer neuen aoMGV beantragen. Der Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts stellte hierfür einen "langen Zeitraum" in Aussicht, da auch die Gegenseite gehört werden müsse. Wie lange darf sich ein gericht mit dem Beschluss zu einem Eilantrag Zeit lassen? |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit Hallo, Die Tagesordnung einer gemäß § 37 BGB ("Minderheitenbegehren") verlangten Mitgliederversammlung muss alle begehrten Tagesordnungspunkte enthalten. Zwar darf die Tagesordnung durch das Einberufungsorgan um weitere Punkte ergänzt werden, keinesfalls jedoch dürfen verlangte Tagesordnungspunkte gestrichen werden. Beruft das Einberufungsorgan eine Versammlung ein, deren Tagesordnung andere als die verlangten TOPs enthält, dann handelt es sich dabei nicht um die von der Minderheit verlangte Versammlung, sondern um eine andere. Deren Einberufung ist zulässig und gültig, denn das Einberufungsorgan hat das Recht, Versammlungen einzuberufen. Die Versammlung kann deshalb auch nicht verhindert werden. Das Einberufungsorgan wird durch die Einberufung einer solchen Versammlung mit anderen Tagesordnungspunkten jedoch nicht von der Pflicht befreit, auch noch eine Versammlung mit den verlangten Tagesordnungspunkten einzuberufen. Da nun, vermutlich unnötigerweise, eine weitere Versammlung erforderlich ist, kann der Verein deren Kosten von den Mitgliedern des Einberufungsorganes ersetzt verlangen. JotEs |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit Herzlichen Dank JotEs, für die schnelle Antwort. In der Satzung des Verbandes steht ferner: 1. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher. 2. Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung sind dem Vorstand mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich einzureichen. 3. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur dann zur Abstimmung gebracht werden, wenn die Mehrheit sich dafür ausspricht. 4. Die MGV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. Kann man dies so verstehen, dass auch Satzungsänderungen nachträglich eingereicht und zur Abstimmung gebracht werden dürfen, wenn sie rechtzeitig eingereicht und von der MGV erwünscht sind? Wird also das Vereinserecht von der Satzung überstimmt? Dann könnte man die fehlenden TOPs doch noch zur Abstimmung bringen. Ist die Abberufung des Vorstandes ein Beschluss, der auf der Tagesordnung stehen muss, oder kann sie sich während einer Versammlung ergeben und beschlussfähig abgestimmt werden? Gleichwohl die Neuwahl einer neuen aoMGV bedarf, müsste die Abberufung rechtswirksam sein, oder? |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit Hallo, zu nachträglich, also erst nach bereits erfolgter Einberufung eingebrachten Satzungsänderungsanträgen hat sich der BGH wie folgt geäußert: Zitat:
Inzwischen ist es wohl gefestigte Rechtsprechung und Literaturmeinung, dass dasselbe auch für Veränderungen des Vorstandes gilt, also für die Bestellung und den Widerruf der Bestellung ("Abwahl") desselben. Derlei Angelegenheiten sind von so grundlegender Bedeutung für das Vereinsleben, dass die Mitglieder diesbezüglich vor überraschenden Beschlüssen geschützt werden sollen. JotEs |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit Ohh, danke, das ist ein guter Rat! Dankeschön! |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit JotEs ist zuzustimmen. In vielen Satzungen gibt es eine entsprechende Bestimmung, dass Satzungsänderungen und Wahlen kein Gegenstand von Dringlichkeitsanträgen sein können. Dies geschieht genau aus dem Grund, um die Mitglieder nicht zu überrumpeln.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit Darf ein Vorstand die Anträge der Minderheit zur Tagesordnung der aoHV an einen Anwalt zur "Prüfung" übergeben und darf dieser sie mit der Begründung ablehnen, die Änderungsvorschläge zur Satzung seien nicht begründet worden? Wenn sich diesem nicht mit der Materie befassten Anwalt der "Sinn" der Anträge nicht ergibt, ist der Vorstand in der Pflicht, ihren "Sinn" zu beleuchten (ggf. bei der Minderheit nachzufragen) oder darf der Vorstand sie kommentarlos ablehnen? Der Antrag zur aoHV wurde wohlgemerkt begründet, es geht um zusätzliche Begündungen aller eingereichten TOPs. Oder anders, muss man jeden einzelnen Antrag zur Tagesordnung bei der Einreichung ausführlich begründen? Gibt es hierzu ein Urteil/Gesetz, was ausdrücklich die Pflicht des Einberufungsorgans zur Übernahme aller TOPs der Minderheit in die TO bestimmt? Das wäre ungemein hilfreich. |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit Hallo, meine Meinung. Wenn Mitglieder mit der ausreichenden Zahl von Unterschriften über ein Minderheitenverlangen nach § 37 BGB eine Mitgliederversammlung mit einem TOP "Änderung der §§x,xx,xxx der Vereinssatzung" (alle §§ die geändert werden sollen, müssen aufgeführt werden) verlangen, muss der Vorstand eine solche Versammlung einberufen, ohne dass geschildert oder begründet werden muss, warum welche Formulierungen in der Satzung geändert/ergänzt werden sollen.*) Zitat:
Unter Zweck verstehe ich dass eine Änderung der Satzung beraten und beschlossen werden soll. Unter Gründe versteh ich, dass die TOPs vom Vorstand nicht auf die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung gesetzt werden. *) Zur Not würde auch eine allgemeine Begründung " weil es für die bessere Entwicklung/ dem besseren erreichen des Vereinszieles des Vereins erforderlich ist." reichen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit Die Ladung nennt ausdrücklich das Minderheitsgesuch als Grund für die aoHV. Damit hat der Vorstand doch den Antrag mits einer Begründung anerkannt, oder? Auf der aoMGV behauptet der hinzugezogene Anwalt, die Anträge zur Tagesordnung seien abgelehnt worden, weil sie keine Begründung gehabt hätten.In der Konsequenz muss nun eine erneute aoMGV einberufen werden, um die TOPs (alles Satzungsänderungen) zur Abstimmung zu bringen. Kann man ihn dafür belangen? Die 1te Vorsitzende ist von der Mehrheit abberufen worden, die 2te danach zurückgetreten. Haben diese beiden jetzt noch Pflichten? Wie steht es um die Entlastung? |
| |||
| AW: ladung zur aoMGV ohne TOPS der Minderheit Hallo, Wenn euere Tagesordnung nicht in die eingeladene Versammlung übernommen wurde, müßt ihr euch an das Vereinsregister wenden und die Ermächtigung selbst einzuladen erbitten (einschl. der Stellung eines Versammlungsleiters, den ihr vorschlagen müßt). § 37 Abs. 2 BGB lautet: Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ladung zur Mitgliederversammlung (Form der Ladung) | Vereinsrecht | 18.03.2010 16:40 |
| anwaltliche Durchsetzung TOPS Eigentümerverammlung | Immobilienrecht | 08.04.2009 11:42 |
| Minderheit-Migrations-Mission | Nachrichten: Wissenschaft | 15.11.2007 18:00 |
| einberufung einer ao MV durch eine Minderheit | Vereinsrecht | 21.05.2007 20:12 |
| Neuerlicher Verhandlungstermin ohne Ladung? | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 26.01.2007 17:33 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios