Dies ist eine Diskussion zu Kündigungsfrist Mitgliedsantrag - Kündigungsfrist Satzung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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![]() ich hoffe ich falle mit meinem ersten Beitrag nicht mit der Tür ins Haus aber ich habe eine Frage zur Kündigung bei Vereinen. Vielleicht ist dies ein banaler Sachverhalt aber ich kenn mich mit Gesetzeslagen und Rechtsdingen leider nicht sehr gut aus. ![]() Nehmen wir an man ist seit 1 Jahr Mitglied in einem Verein und möchte nun aus diesem austreten. Jedoch sind im Mitgliedsantrag und Satzung unterschiedliche Kündigungsfristen angegeben. Die Klausel aus dem Mitgliedsantrag soll lauten: "[...] Das Mitglied kann seinen Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Mit seiner Unterschrift bestätigt das Mitglied, die Satzung des Vereins V anzuerkennen und erteilt widerruflich seine Erlaubnis zum Einzug der Beträge per Lastschriftverfahren." [Antrag Ende] Also kein Hinweis auf Ausschluss der Satzung o.ä. Die Klausel aus der Satzung soll besagen: "§4 b) Die Mitgliedschaft endet durch, Austritt Ausschluss oder Tod. Der freiwillige Austritt ist vier Wochen vor dem jeweiligen Monatsende schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären." Nun Frage ich mich welche Kündigungsfrist wäre in diesem Falle gültig? Ich hoffe ihr habt eine Antwort für mich, darüber würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichem Gruß Alex |
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| AW: Kündigungsfrist Mitgliedsantrag - Kündigungsfrist Satzung Zitat:
Maßgebend ist die Satzung in der Fassung, wie sie im Vereinsregister eingetragen ist.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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