Dies ist eine Diskussion zu Konflikt zwischen Vorstand und Mitglied innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Konflikt zwischen Vorstand und Mitglied Mitglied A zieht sich daraufhin vom Spielbetrieb seiner Mannschaft (es handelt sich um einen Sportverein) zurück und friert die Beitragszahlungen ein. Mahnungen seitens des Kassenwarts erfolgen in dieser Zeit (etwa neun Monate) nicht. Mitglied A stellt dann einen Ausschlußantrag gegen Mitglied B, der vom Vorstand abschlägig beschieden wird (die Ablehnung enthält zahlreiche Formfehler, z.B. fehlender Rechtsbehelf); der daraufhin angerufene Beschwerdeausschuß erarbeitet einen Kompromißvorschlag, nach dem Mitglied B eine Rüge erhält und Mitglied A die Beiträge für den fraglichen Zeitraum erlassen werden sollen. Der Vorstand kassiert diesen Vorschlag und teilt Mitglied A mündlich mit, daß es die Hälfte des Beitrags zahlen solle und mit Beginn der neuen Saison in einer anderen Mannschaft des Vereins spielen könne. Mitglied A akzeptiert diese Regelung und zahlt den geforderten Betrag in zwei Raten, zusätzlich zu den aktuellen Monatsbeiträgen. Der Vorstand hat Mitglied A zwischenzeitlich beim Verband sperren lassen; nach Zahlung der zweiten Rate bittet Mitglied A per Mail um die Aufhebung der Sperre und Nachmeldung für den schon laufenden Spielbetrieb, worauf der Vorstand nicht reagiert. Zwei weitere Mail-Anfragen bvleiben ebenfalls unbeantwortet, sodaß Mitglied A sich an den Vizepräsidenten des Verbandes mit der Bitte um Klärung wendet. Dieser bringt in Erfahrung, daß die Sperre wegen bestehender Außenstände noch in Kraft ist. Wenige Tage darauf erhält Mitglied A ein Schreiben des Vorstands, mit dem ihm rückwirkend die Mitgliedschaft gekündigt wird. Als Begründung wird folgendes geltend gemacht: "Die vereinbarten Festlegungen zwischen dem Vereinsvorstand und Dir wurden nicht eingehalten und Aufgrund der von Dir zu verantwortenden Vorfälle in der mittelbaren und unmittelbaren Vergangenheit, die eine erhebliche und vor allen Dingen unnötige Unruhe in unseren Verein transportiert haben. Der halbe Jahresbeitrag der abgelaufenen Saison und der aktuelle Jahresbeitrag sind nicht wie vereinbart eingezahlt worden. Dies sollte bis zum ersten Spieltag geschehen sein." Hierzu ist anzumerken, daß in der o.a. mündlichen Unterrichtung keine Zahlungsfrist gesetzt wurde und Mitglied A in gutem Glauben die erste Rate vor dem geltend gemachten Termin und die zweite Rate im Monat danach gezahlt hat. Dem Kündigungsschreiben fehlt auch wiederum ein Rechtsbehelf. Ist diese Kündigung (insbesondere rückwirkend) wirksam und welche Möglichkeiten hat Mitglied A, sich dagegen zur Wehr zu setzen, da in diesem Fall anscheinend gezieltes Mobbing gegen ein "unbotmäßiges" Mitgleid gemacht werden soll? Vielen Dank für Hinweise und Ratschläge |
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| AW: Konflikt zwischen Vorstand und Mitglied Mir fällt zu dem vorgetragenen Sachverhalt keine Lösung ein. Der Fall ist von Anfang an "schief" gelaufen. Der Vorstand hat mit den Streitigkeiten zwischen A und B nichts zu tun, brauchte also auch nicht zu schlichten. A war nicht berechtigt, die Beiträge nicht zu bezahlen bzw. zu kürzen. Der Bescfhwerdeaussschuss konnte zur Beitragszahlung zwar einen Kompromiß dem Vorstand gegenüber vorschlagen. Der Vorstand ist aber nicht daran gebunden. Alles in Allem hat A schlechte Karten.... |
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| AW: Konflikt zwischen Vorstand und Mitglied und eine Rechtsmittelbelehrung ist im Vereinsrecht auch nicht zwingend vorgeschrieben.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Konflikt zwischen Vorstand und Mitglied Ohne Satzungsvorschriften - hier insbesondere zu Vereinsstrafen und Ausschlußverfahren sowie zur Beendigung der Mitgliedschaft, zu den Beitragspflichten, den allgemeinen Mitgliedspflichten und den Kompetenzen des Beschwerdeausschusses - läßt sich wenig sagen. Wieviel Zeit ist vergangen zwischen dem Ende der (vom Vorstand behaupteten) Zahlungsfristen (also zwischen jeweils dem Zeitpunkt, wo das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug kam) und dem Zugang des Kündigungsschreibens? Zitat:
Ausschluß ohne erhebliche Pflichtverletzung und ohne Satzungsgrundlage: nein. Auch ohne die Satzung zu kennen, ist die im Beispielsfall ausgesprochene Kündigung vermutlich unwirksam: unwirksam als Vereinsstrafe, weil die Vorwürfe nicht konkretisiert sind und keine Anhörung erfolgte; außerdem weil die Wahrnehmung von Mitgliedsrechten und Meinungsäußerung im Verein innerhalb eines vernünftigen Rahmens kein pflichtwidriges Verhalten darstellen kann; unwirksam als Kündigung aus wichtigem Grund, weil kein wichtiger Grund dargetan ist (vage Behauptung einer Störung des Vereinsfriedens) und womöglich auch verfristet (eine solche Kündigung muß dem Kündigungsgrund zeitnah folgen, nicht erst Wochen später). |
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