Dies ist eine Diskussion zu Kompetenzen des Vorstands innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Kompetenzen des Vorstands mal angenommen, ein fiktiver Verein betreibt mehrere sozialpädagogische Einrichtungen und ist dementsprechend auch Arbeitgeber für etliche Angestellte (welche überwiegend aktive Vereinsmitglieder sind). Nun stellt sich der MV die Frage, an welchen Stellen die Satzung überarbeitet werden muss, um der tatsächlichen Aufgabenverteilung zwischen MV und Vorstand gerecht zu werden. Die Aufgaben bzw Kompetenzen des VS sind nur sehr knapp umrissen: "Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen und Mitgliederversammlungen vorzubereiten. Er unterliegt dabei der Einschränkung entsprechend §7 Ziff.6 am Ende." Die am Ende benannte Einschränkung bezieht sich auf die Entscheidung über Darlehen bis 5.000 € Frage: Reicht diese Formulierung als Legitimation für Entscheidungen aus über Dinge wie: - Personalfragen (Einstellungen, Kündigungen, das Schaffen bzw. Abschaffen von Arbeitsstellen - die Anmietung von Immobilien - die Anschaffung von Fahrzeugen - die Ausweitung der Geschäftstätigkeit (z.B. Eröffnung neuer Einrichtungen)? Eine Geschäftsordnung hat dieser fiktive Verein bisher nicht formuliert. Vielen Dank für eure Meinungen! |
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| AW: Kompetenzen des Vorstands Welche Aufgaben/Zuständigkeiten hat denn lt. Satzung die Mitgliederversammlung ?
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| AW: Kompetenzen des Vorstands "Außer in den in dieser Satzung genannten Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung in allen Fragen, die die inhaltliche Verwirklichung der Vereinsziele betreffen. Sie entscheidet auch über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufgaben des Vereins, den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab € 5000,-." |
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| AW: Kompetenzen des Vorstands ... zum eben Zitierten kommen noch: Wahl und Entlastung des VS, Entscheidung über Haushaltsplan (den es bisher nicht gab), Entscheidung über Mitgliedschaft sowie Wahl von Versammlungsleiter und Protokollführer der MV. |
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| AW: Kompetenzen des Vorstands Zitat:
Beispiel: In einer früheren Versammlung wurde grundsätzlich die Einstellung von Mitarbeitern beschlossen. Laufende Geschäfte bedeutet, der Vorstand kann die Mitarbeiter auswechseln usw. Ähnliches gilt für die die Anmietung von Immobilien und die Anschaffung von Fahrzeugen. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit (z.B. Eröffnung neuer Einrichtungen) würde ich nicht dazu zählen.
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| AW: Kompetenzen des Vorstands Vielen Dank schon mal, das leuchtet mir soweit ein. Wie würde es aber mit der Einstellung neuer Mitarbeiter aussehen (gemeint ist die Neuschaffung von Stellen, nicht aber der Austausch vom Mitarbeitern)? |
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| AW: Kompetenzen des Vorstands Zitat:
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| AW: Kompetenzen des Vorstands habe verstanden ... es muss also geltende Beschlüsse zu all den genannten Beispielen geben, ansonsten überschreitet der VS seine Kompetenzen. Danke erstmal ... dann geht's jetzt ans Ausgraben und Durchforsten. |
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