Dies ist eine Diskussion zu Kommissarisch oder Wahl ? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Kommissarisch oder Wahl ? mal angenommen in einen Verein ist der Ausbildungswart vorzeitig von seinem Amt zurückgetreten. Die nächste Wahl ist erst 2013. Jetzt mal angenommen es wurde zur Mitgliederversammlung Jan.2012 als Tagesordungspunkt: Punkt 5: Wahl des Ausbildungswartes aufgelistet. Muss dann ein Ausbildungswart gewählt werden oder kann der Vorstand trotzdem sagen, dass der Ausbilder kommissarisch für ein Jahr eingesetzt wird bis zur nächsten Wahl? Danke |
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| AW: Kommissarisch oder Wahl ? Die Frage kenn ich doch ? Wenn in der Satzung keine Möglichkeit vorgesehen ist, ein Amt kommisarisch zu besetzen, ist es auch nicht zulässig.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Kommissarisch oder Wahl ? Hallo Spezi, das stimmt aber hier geht es jetzt wirklich darum ob der Vorstand zur Versammlung sagen kann, wir wählen nicht sondern der XYZ wird kommissarisch eingesetzt. ( Vorrausgesetzt es würde in der Satzung stehen). Ich möchte nur wissen ob es dann in der Einladung anders geschrieben stehen müßte oder ob das trotzdem geht. ![]() Danke Dir ! |
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| AW: Kommissarisch oder Wahl ? Dann müßte man wissen, wie es in der Satzung steht. Es würde eigentlich nur Sinn machen, wenn der Vorstand die kommisarische Besetzung machen könnte, denn die erfolgt eigentlich auch nur bis zur nächsten MV. Ein Beschluss durch die MV wäre widersinnig, denn die könnte ja wählen.
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