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kommessarisch eingesetzter Trainer

Dies ist eine Diskussion zu kommessarisch eingesetzter Trainer innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 05.01.2012, 12:45
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kommessarisch eingesetzter Trainer

Hallo zusammen,

mal angenommen der Trainer eines Vereins gibt im Oktober 2010 in einer Vorstandssitzung bekannt, dass er sein Amt zum Jahresende 2011 abgibt ( obwohl seine Amtszeit bis Januar 2013 gehen würde, hat er es rechtzeitig bekannt gegeben, damit ein Nachfolger gefunden werden kann)und mal angenommen ein neuer Trainer würde erst im Januar 2012 seinen Trainerschein machen. Jetzt könnte es auch sein, dass im Februar 2012 eine Mitgliederversammlung ist. Kann man dann den Trainer gleich als solches wählen oder muss er erst kommissarisch eingesetzt werden bis zur Vorstandswahl 2013 ?
Die zweite Fragé: Ist ein Trainerposten in einen Sportverein zwingend zu besetzen?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 13:16
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AW: kommessarisch eingesetzter Trainer

Was sagt die Satzung zu den Begriffen:
Trainer?
Vorstand?
kommissarisch?
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 13:18
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AW: kommessarisch eingesetzter Trainer

Was steht über den Trainer in der Satzung ?

Welche Amtsnamen haben die Vorstandsmitglieder ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 13:32
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AW: kommessarisch eingesetzter Trainer

...folgendes könnte gerade passiert sein. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung hängt nun aus und als Tagesordnungspunkt steht: Neuwahl des Ausbildungswartes. In dem Fall ist doch keine kommissarische Wahl mehr möglich oder?
Amtsnamen:
1.Vorsitzender
2.Vorsitzender
Kassenwart
Platzwart
Ausbildungswart

Zum Thema kommissarisch steht gar nichts in der Satzung !
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 13:46
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AW: kommessarisch eingesetzter Trainer

Wenn die Satzung darüber nichts weiteres enthält, ergibt sich aus einem Amtsnamen keine Zuständig/Tätigkeitsbeschreibung.

Wenn die Satzung keine kommisarische Besetzung von Ämtern vorsieht, ist sie auch nicht möglich.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:30
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Thumbs up AW: kommessarisch eingesetzter Trainer

Vielen Dank !!!!!!
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