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Klage wegen nichtiger Satzungsänderung?

Dies ist eine Diskussion zu Klage wegen nichtiger Satzungsänderung? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 24.10.2011, 00:18
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Klage wegen nichtiger Satzungsänderung?

Angenommen ein Verein würde in einer Mitgliederversammlung mehrere Satzungsänderungen beschliessen. Vor den Satzungsänderungen hätte es eine Aussprache gegeben. Zu dieser Mitgliederversammlung wären zwar die aktiven Vereinsmitglieder (mit Stimmrecht), die passive Vereinsmitglieder (ohne Stimmrecht) jedoch nicht geladen worden. Die fehlende Ladung der passiven Mitglieder wäre in der Versammlung und nachträglich schriftlich von einem Vereinsmitglied gerügt worden.
Weiter angenommen, das Registergericht hätte die Satzungsänderungen eingetragen, obwohl die fehlerhafte Ladung sowie die Rüge der Beschlussfassung nachträglich durch das rügende Vereinsmitglied bekannt gemacht würden.

Könnte das Vereinsmitglied in so einem Fall Klage (negative Feststellungsklage?) erheben?
Gibt es für so eine Klage die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens wegen Dringlichkeit?
Gibt es eine Frist, innerhalb der eine solche Klage erlaubt ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 11:35
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AW: Klage wegen nichtiger Satzungsänderung?

Ich kenne mich mit diesen Klagedingen nicht aus, aber ich hätte in solche Fall nochmals Rücksprache mit dem Amtsgericht geführt (ggfs mit Unterschriftsammlung der NICHTgeladenen als Nachweis), oder aber ein Minderheitsbegehren nach §37 in Leben gerufen, ist günstiger als ein verlorener Gerichtsprozess.
__________________
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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