Dies ist eine Diskussion zu Kassenprüfung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Kassenprüfung Im Januar 2012 erfolgten Neuwahlen. Da festgestellt wurde, dass der Kassenprüfer kein Vorstandsmitglied sein darf, wurde das bei der Neuwahl 2012 berichtigt. Der Kassenprüfer ist nun nicht mehr im Vorstand und diese Aufgabe wurde einem anderen Mitglied übertragen. Nun erfolgte die Kassenübergabe durch den alten Schatzmeister an den neuen Schatzmeister. Damit alles rechtlich sauber sein soll, wurde eine Kassenprüfung beschlossen. Diese sollte durch den 2011 gewählten Kassenprüfer erfolgen. Dieser war aber für den zu erfolgenden Prüfungszeitraum auch Vorstandsmitglied. Nun liegt von ihm ein schriftlicher Kassenprüfbericht vor. Meine Fragen: Durfte der Kassenprüfer, der damals Vorstandsmitglied war, überhaupt diese Kassenprüfung durchführen? Ist der vorgelegte Kassenbericht anzunehmen und rechtswirksam? Was wären die Folgen, wenn der Kassenbericht abzulehnen ist? |
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| AW: Kassenprüfung Zitat:
Zitat:
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| AW: Kassenprüfung Zitat:
Eine Selbstprüfung sollte man nicht akzeptieren.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Kassenprüfung Zitat:
Angenommen es wurde 2012 ein neuer Kassenprüfer gewählt. Dieser aber war für den zu prüfenden Zeitraum der Schatzmeister. Dann dürfte dieser jetzige Kassenprüfer (der ehemalige Schtazmeister) ja auch nicht prüfen. Wie wäre in diesem Fall zu verfahren? |
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| AW: Kassenprüfung Dann sollte man in der nächsten MV einen anderen Kassenprüfer wählen, und die Kassenprüfung muß nachgeholt werden und der Kassenprüfungsbericht erfolgt erst in der nächsten MV. Auch die Entlastung des Vorstandes, für welche der Kassenprüfungsbericht ja wichtig ist, muss dann auf die nächste MV verschoben werden.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Kassenprüfung bei Sauter/Schweyer/Walter RandNr. 314 heißt es: Zu Revisoren Mitglieder eines Vereinsorgans zu bestellen. ist sinnwidrig, da es ja gerade ihre Aufgabei ist, die Tätigkeit des Vorstands zu ... zu kontrollieren. |
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| AW: Kassenprüfung und wieso wurde kein neuer Kassenprüfer gewählt, dafür aber das Vorstandsmitglied wieder abgewählt damit dieser sich selbst prüfen muss? Mit etwas mehr Überlegung, in der Sachlage, würden die Probleme nicht aufgekommen sein?
__________________ gruss Ahland ______________________________________ wir haben das Atom, aber nicht die Vorurteile gespalten. Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können Irreführend sein. |
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| AW: Kassenprüfung Ich denk wir wollen keine alten Themen hochziehen? So schnell die Meinung geändert?
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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