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Kassenbücher prüfen

Dies ist eine Diskussion zu Kassenbücher prüfen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 09:50
Boardneuling
 
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Kassenbücher prüfen

Ist es einem stell. Vorsitzenden erlaubt, Kassenbücher zu prüfen
aus zurückliegenden Jahren, die jedes Jahr von 2 Kassenprüfern
geprüft worden sind und nie zu Beanstandungen geführt haben. Es
wurde immer Entlastung erteilt und es liegt auch kein Verdacht für Unregelmäßigkeiten vor.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 10:30
V.I.P.
 
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AW: Kassenbücher prüfen

Wie sind die Funktionen/Aufgaben innerhalb des Vorstandes verteilt ?
Als Mitglied eines Vorstandes würde ich immer das Recht beanspruchen alle Vereinsunterlagen einzusehen. Es sei denn, meine Zuständigkeit und Haftung wäre ausdrücklich auf bestimmte Aufgaben beschränkt.
Wenn die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes nicht durch die Satzung sondern durch den Vorstand beschlossen wurde, ist es sogar Pflicht aller Vorstandsmitgliedes die anderen Vorstandsmitglieder darf zu überprüfen, ob sie ihre Aufgaben richtig durchführen.Alle sind dann nämlich lt. Satzung für alles zuständig.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 14:06
Boardneuling
 
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AW: Kassenbücher prüfen

Alles was mit Kasse und Buchführung zu tun hat, unterliegt dem Kassenführer. Das Problem ist, man sollte ja auch eine gewisse Kenntnis
von Buchhaltung usw. haben, diese sind definitiv nicht vorhanden. Es ist
wohl eher eine pers. Sache zwischen einem Vorstandsmitglied und dem Kassenführer, zumal diesem nichts vorzuwerfen ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 14:15
V.I.P.
 
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AW: Kassenbücher prüfen

Zitat:
Alles was mit Kasse und Buchführung zu tun hat, unterliegt dem Kassenführer.
Das mag so praktiziert werden, aber entspricht das auch den Regelungen in der Satzung ?
Oft steht nicht in der Satzung welche Aufgaben der Kasserier hat. Allein aus dem Amtsnamen "Kassierer" ergibt sich aber gar nichts !!
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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