Dies ist eine Diskussion zu Kassenbericht im Sportverein - jede Abteilung hat eine eigene Kasse innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Kassenbericht im Sportverein - jede Abteilung hat eine eigene Kasse nehmen wir mal an, alle Abteilungen in einem Mehrspartenverein hätten eine eigene Abteilungskasse (auch Bankverbindung) so wie der Hauptverein auch eine eigene Kasse (Hauptkonto) hat. Und nehmen wir weiter an, dass im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung auch der Kassenbericht erfolgen würde, aber eben nur für den Hauptverein, nicht für die Abteilungen an sich. Aber die Abteilungen würden neben Zahlungen vom Hauptverein auch Zahlungen von Dritten erhalten und auch an Dritte Zahlungen leisten. Müsste denn nicht im Kassenbericht für den Gesamtverein auch über die bestehenden Abteilungskassen berichtet werden? Und nehmen wir weiter an, dass eine Abteilung eine Spielgemeinschaft mit einem anderen Verein hat. Müsste dann die Kasse dieser Abteilung (Spielgemeinschaft) nicht auch Bestandteil des Abschlussberichtes dews Hauptvereines sein? Kann mir da jemand weiterhelfen? Besten Dank im Voraus, Higgey |
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| AW: Kassenbericht im Sportverein - jede Abteilung hat eine eigene Kasse Die Mitglieder legen in der Mitgliederversammlung(MV) die Regeln fest, wie umfangreich so ein Bericht zu sein hat. Würde sich ein Vorstand nicht daran halten, dann wäre als Druckmittel die Verweigerung der Entlastung bis hin zum letzten Mittel die Abwahl der Vorstands möglich. Über allem steht die Satzung, gerade bei Abteilungen mit eigenständigen Kassen fehlt es oft schon an der satzungsgemäßen Grundlage für das Führen von eigenen Kassen. Also ohne eine virtuelle Satzung zu kennen ist es schwierig etwas dazu zu sagen, grundsätzlich gilt erstmal das der Vorstand für alles verantwortlich ist, er hat hier eine Kontrollpflicht.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Kassenbericht im Sportverein - jede Abteilung hat eine eigene Kasse Ohne weitere Besonderheiten in der Satzung würde ich annehmen, dass für ordnungsgemäße Buchführung jede Abteilung ihren eigenen Kassenbericht machen sollte, dessen Ergebnis (und wenn auch nur Überschuss / Defizit) in den Gesamtbericht einflösse. Es ist wohl wahrscheinlich, dass der Gesamtvorstand die Verantwortung für die "Gesamt-Kasse" hat - diese sollte er schon aus eigenem Interesse mit allen Nebenkassen kontrollieren und offenlegen. |
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| AW: Kassenbericht im Sportverein - jede Abteilung hat eine eigene Kasse Hallo! Vielen Dank für die Antworten! Nehmen wir mal an, in der Satzung würde das Führen von Abteilungskassen nicht erwähnt. Und wenn die verschiedenen Abteilungen Kassenberichte erstellen würden, diese aber, nehmen wir mal an, höchstens abteilungsintern - also nicht auf der Mitgleiderversammlung des Gesamtvereins - veröffentlicht werden würden, wie würde die Situation dann aussehen? Ich bin der Auffassung, dass die verschiedenen Abteilungskassen Bestandteil des Kassenberichtes des Hauptvereins sein müssten, oder? Gäbe es hierzu irgendwo eine rechtliche Regelung hierfür? Grüße, Higgey |
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| AW: Kassenbericht im Sportverein - jede Abteilung hat eine eigene Kasse Zitat:
Zitat:
Im Innenverhältnis des Vereins kann den Abteilungen eine weitgehende Autonomie in der Kassenführung gewährt werden. Der Vorstand hat aber sicher zu stellen, dass bspw. steuerrechtliche Bestimmungen (USt - Gemeinnützigkeit) eingehalten werden. |
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| AW: Kassenbericht im Sportverein - jede Abteilung hat eine eigene Kasse Higgey: Wie ugoetze schrieb, ist der satzungsmäßige Vorstand (hier: des Gesamtvereins) für sämtliche finanziellen Aktionen verantwortlich. Wenn er die Abteilungen "intern" beliebig wurschteln lässt, gehört er der Katz'! Ich vermute, dass die Entlastung durch die MV in dem Fall nichts wert wäre, weil diese durch Unterlassung getäuscht wurde. Dann wäre der Vorstand für alles mit dem eigenen Vermögen haftbar, was bei einfachen Schulden unangenehm und beim Verlust der Gemeinnützigkeit (und entsprechenden Steuer-Nachforderungen) fatal sein könnte. Die MV sollte den Vorstand in diesem Beispiel gar nicht entlasten, gleichwohl abwählen, um eine ordnungsgemäße Buchführung sicher zu stellen. |
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