Dies ist eine Diskussion zu Jugendversammlung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Jugendversammlung ein Sportverein hat an einem Tag eine Mitgliederversammlung abgehalten. Einen Werktag drauffolgenden die Jugendversammlung. Leider zu spät ist aufgefallen, dass die Jugendordnung vorsieht: "Die Jugendversammlung findet vor der Mitgliederversammlung statt". In der Vereinsatzung ist es nicht vorgesehen, dass der Jugendleiter bestätigt werden muss. Zudem werden auf der Jugendversammlung keine Anträge an die Mitgliederversammlung gestellt. Auf der Mitgliederversammlung wurden Satzungsänderungen besprochen und abgestimmt. Wird das Amtsgericht beide Versammlungen akzeptieren? Wenn nein, was kann die Konsequenz daraus sein? Müssen beide wiederholt werden? Die Mitgliederversammlung wurde ordnungsgemäß einberufen (Frist etc.). Bitte um Antwort. |
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| AW: Jugendversammlung Welche Aufgaben und Zuständigkeiten hat die Jugendversammlung ?
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| AW: Jugendversammlung Sieht hat die Aufgabe den Jugendleiter, Stellvertreter und Beisitzer zu wählen. Jugendleiter hat Stimmrecht im Vorstand, muss aber nicht von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Anträge, die in die Mitgliederversammlung gebracht werden könnten, gab es nicht. |
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| AW: Jugendversammlung Wann endet die Amtszeit des jetzigen Jugendleiters ?
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| AW: Jugendversammlung quasi mit der neuwahl und entlastung durch die Jugendversammlung |
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| AW: Jugendversammlung Zitat:
Für wie lange wird der Jugendleiter gewählt (Amtszeit) ? Ist diese abgelaufen ? Gibt es eine Satzungsklausel (bleibt bis zur Neuwahl im Amt)? Wenn der zum Vorstand gehörende Jugendleiter nicht mehr im Amt ist, ist der Vorstand nicht vollständig besetzt und daher nicht beschlussfähig !!
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