Dies ist eine Diskussion zu Jugendkasse innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Jugendkasse Nun hätte die Jugend zwei bis drei Veranstaltungen im Jahr, bei der sie Geld einnimmt. Außerdem würden Sie Spenden für die Jugendarbeit erhalten. Daraufhin beschließt die Jugend eine eigene Kasse zu führen, um eine gewisse Unabhängigkeit zu erzielen. Die Kasse wird also vom Gewählten Jugendleiter geführt und es wird auch eine gewisse Buchführung gemacht. Im Laufe der Jahre nimmt die Jugend immer mehr Geld ein. Nun zu meinen Fragen zu diesem Beispiel: 1. Wäre vereinsrechtlich gesehen die Führung der Kasse vom Jugendleiter rechtens oder müsste der Kassierer des ganzen Vereins die Kasse führen. Wer steht rechtlich also dafür grade? Hat eine sogenannte Jugendkasse rechtlich überhaupt Bestand? 2. Stichwort Kassenprüfung. Von wem werden Kassenprüfer gewählt (z.B. Von der Jugend) oder prüfen die gewählten "Vereinskassenprüfer" die Kasse? 3. Wieviel Geld darf die Jugendkasse jährlich konkret einnehmen? Mal angenommen die Einnahmen wären so hoch dass man diese nicht durch Ausflüge oder ähnliches decken kann. Wieviel Geld darf maximal in der Jugendkasse liegen? 4. Der Jugendleiter will das Geld nicht bar zu Hause rumliegen haben, aus Haftungsgründen. Er hat ein altes Sparbuch, welches er nicht nutzt. Darf er das Geld auf das private Sparbuch legen? Kann man das private Sparbuch auf den Verein umschreiben? Darf die Jugendabteilung bei der Bank ein Konto führen (kontoführungskosten würden - sagen wir mal - von der Bank zur Unterstützung der Jugend übernommen)? |
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| AW: Jugendkasse Zitat:
Die Jugend sollte sich dringend mit dem Vereinsrecht auseinander setzen, und die eigene Satzung des Vereins lesen.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| Jugendkasse an Hauptverein? | Vereinsrecht | 27.01.2009 14:57 |
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