Dies ist eine Diskussion zu Jahreshauptversammlung dezentral innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Jahreshauptversammlung dezentral der Verein ist landesweit organisiert und beruft 1x jährlich eine Jahreshauptversammlung/ Landesjugendausschusssitzung ein. Bei dieser Versammlung soll nun über eine Satzungsänderung entschieden werden, genauso wie über die Entlastung des Vorstandes, über laufende und zukünftige Projekte und den Haushalt für das kommende Jahr. Nun soll diese Versammlung nicht, wie sonst üblich an einem Ort stattfinden, sondern dezentral auf Bezirksebene, am gleichen Tag aber nicht immer zur gleichen Zeit,an 10 verschiedenen Orten. Die Abstimmungsergebnisse sollen nach den Sitzungen via Telefonkonferenz dem Landesvorstand übermittelt werden. Geht so etwas? Wie soll ein Vorstand entlastet werden, wenn er nicht Rede und antwort stehen kann, da er an den Versammliungen auf Bezirksebene nicht teilnimmt. Der Jugendausschuss ist das beratende und auch beschliessende Gremium, was den Landesvorstand unterstützen soll. Wie soll ich mich beraten, wenn nur die Delegierten des eigenen Bezirkes aber nicht der anderen Bezirke real zugegen sind. Gibt es bei solchen Veranstaltungen so eine Art vis - a -vis Prinzip bzw. so eine Art Anwesenheit an ein und demselben Ort. Danke für Info Gruss Suhoba |
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| AW: Jahreshauptversammlung dezentral Wenn die Satzung ein solches Verfahren nicht vorsieht, dann geht es auch nicht. Es geht in der Satzung im Normalfall um eine MV und nicht um 10 MVs, man kann nicht die Mitglieder zu verschiedenen MVs einladen, das halte ich für nicht machbar.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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