Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Jahreshauptversammlun wer darf teilnehmen

Dies ist eine Diskussion zu Jahreshauptversammlun wer darf teilnehmen innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:34
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Jahreshauptversammlun wer darf teilnehmen

Guten Tag zu erst,
Am kommenden Freitag den 13.01.2012 wird in einem eingetragenen Feuerwehrverein die Jahreshauptversammlung für das abgelaufene Jahr 2011 abgehalten. Darf ein ab 01.01.2012ehemaliges Mitglied das bis zum 31.12.2011 im Verein war an dieser Versammlung teilnehmen? Die Versammlung ist ja für das Geschäftsjahr wo dieser noch als Mitglied geführt wurde.
Für Antworten wird sich schon jetzt bedankt.

Geändert von Lagavulin1 (11.01.2012 um 17:05 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Jahreshauptversammlun wer darf teilnehmen

Klare Antwort: Nein.

Exmitglieder haben kein Teilnahmerecht.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:47
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lagavulin1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Jahreshauptversammlun wer darf teilnehmen

Hallo Spezi-3
erst mal Danke für die schnelle Antwort.
Ist ja toll wenn diese Frage so einfach zu beantworten war.
Die Frage war halt, dass ein bewusste Ex Mitglied so eine Versammlung nutzen könnte, um einen für ihn gelungenen Abgang zu inzinieren.

Gruß Lagavulin1

Geändert von Lagavulin1 (11.01.2012 um 17:07 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 16:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.110
99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)  
AW: Jahreshauptversammlun wer darf teilnehmen

Zitat:
Zitat von Lagavulin1 Beitrag anzeigen
Guten Tag zu erst,
Am kommenden Freitag den 13.01.2012 wird in unserem eingetragenen Feuerwehrverein die Jahreshauptversammlung für das abgelaufene Jahr 2011 abgehalten. Darf ein ab 01.01.2012ehemaliges Mitglied das bis zum 31.12.2011 im Verein war an dieser Versammlung teilnehmen? Die Versammlung ist ja für das Geschäftsjahr wo dieser noch als Mitglied geführt wurde.
Für Antworten bedanke ich mich schon mal jetzt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
dürfen auch unangemeldete Mitglieder an einer Versammlung teilnehmen Vereinsrecht 26.08.2011 12:06
GbR-Wer darf an der GbR-Versammlung teilnehmen Gesellschaftsrecht 10.11.2010 12:42
Darf er oder darf er nicht (schießen)? Waffenrecht 25.08.2010 13:19
Mu? ein moslemisches Kind an Religionsunterricht teilnehmen? Schulrecht und Hochschulrecht 02.07.2007 21:20
Am Bildungsaufschwung teilnehmen Nachrichten: Wissenschaft 19.06.2007 14:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN