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Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Dies ist eine Diskussion zu Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 20:40
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Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Hallo liebe jura Foris, und bitte noch ein paar Fragen zu einem e.V.

1. Ist ein Gründungsmitglied auch automatisch dann ein "Mitglied" in seinem e.V. Verein?
2. Muss er dann auch einen Vereinsbeitrag entrichten; ohne oder mit Beitrittserklärung?
3. Wenn er keine Lust mehr auf den Verein hat, muss er dann als "Mitglied" kündigen?
4. Darf er als "Mitglied" bei einer Mitgliederversammlung dabei sein, bzw. muss eine Einladung bekommen?


Wäre nett, wenn ihr mir da nochmal helfen könntet.

LG Rübe
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 20:44
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Hallo,

Zu 1.) mit der Unterschrift unter der Satzung (nur dass sind Gründungsmitglieder) wird man vollwertiges Mitglied.
zu 2.) auch als Gründungsmitglied muss man die Beiträge bezahlen, es sei denn die Satzung macht für Gründungsmitglieder Ausnahmen.
zu 3.) JA
zu 4.) JA, er muß auch eingeladen werden.
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Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 20:57
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Vielen Dank für die schnelle und aufklärende Antwort.

Eine Frage bitte noch dazu:
Wäre es sinnvoll den Gründungsmitgliedern eine Beitrittserklärung unterschreiben zu lassen, oder wie geht das normal vor sich? In der Satzung steht weiter nichts darüber.

Danke schön
LG Rübe
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 21:01
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Die Unterschrift unter der Satzung genügt.
Was sollte in der Eintrittserklärung noch weiteres anerkannt werden ?
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Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 21:04
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Die mindest "Mitgliedsbeiträge" sind im Beitrittsformular festgelegt, daher meinte ich, Nicht dass die Gründungsmitglieder dann auch vergessen ihren Vereins-Beitrag zu entrichten.

LG Rübe
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 21:18
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Wer hat denn die Höhe der Beiträge lt. Satzung zu beschließen ?
Gibt es diesen Beschluss ? Ohne den geht es nicht.
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Mit Gruß Spezi-3

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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 21:36
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Oh, hm... Hab grad mal geschaut...

Die Mindestbeiträge hat der 1. Vorstand festgesetzt und die stehen im Gründungsprotokoll und diese wurden dann natürlich als Mindest-Mitglieds-Beiträge im Beitrittdsformular aufgenommen.

In der Satzung steht nur das:
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Der Ausschluss eines Mitgliedes entbindet dieses nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des fällig gewordenen Jahresbeitrages.
Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres ohne besondere Aufforderung zur Zahlung fällig. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


LG Rübe
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  #8 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 21:48
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Es gibt schon einen Vorstand ?
Wer wählt nach der Satzung den Vorstand ?
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  #9 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 22:16
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Der Vorstand ist gewählt und die Satzung steht. Die e.V. Eintragung ist auch vollzogen.
Ich wollte eben nur wissen, wie das mit den Gründungsmitgliedern ist. Evtl. wäre es vielleicht gescheit, wenn man die nochmal ,entweder in einer Mitgliederversammlung drauf anspricht, oder evtl. schriftlich darauf hinweist, dass sie auch einen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen.

LG Rübe
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  #10 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 22:18
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AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?

Das sollte eigentlich genügen.
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