Dies ist eine Diskussion zu Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? 1. Ist ein Gründungsmitglied auch automatisch dann ein "Mitglied" in seinem e.V. Verein? 2. Muss er dann auch einen Vereinsbeitrag entrichten; ohne oder mit Beitrittserklärung? 3. Wenn er keine Lust mehr auf den Verein hat, muss er dann als "Mitglied" kündigen? 4. Darf er als "Mitglied" bei einer Mitgliederversammlung dabei sein, bzw. muss eine Einladung bekommen? Wäre nett, wenn ihr mir da nochmal helfen könntet. LG Rübe |
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? Hallo, Zu 1.) mit der Unterschrift unter der Satzung (nur dass sind Gründungsmitglieder) wird man vollwertiges Mitglied. zu 2.) auch als Gründungsmitglied muss man die Beiträge bezahlen, es sei denn die Satzung macht für Gründungsmitglieder Ausnahmen. zu 3.) JA zu 4.) JA, er muß auch eingeladen werden.
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? Vielen Dank für die schnelle und aufklärende Antwort. Eine Frage bitte noch dazu: Wäre es sinnvoll den Gründungsmitgliedern eine Beitrittserklärung unterschreiben zu lassen, oder wie geht das normal vor sich? In der Satzung steht weiter nichts darüber. Danke schön LG Rübe |
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? Die Unterschrift unter der Satzung genügt. Was sollte in der Eintrittserklärung noch weiteres anerkannt werden ?
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? Die mindest "Mitgliedsbeiträge" sind im Beitrittsformular festgelegt, daher meinte ich, Nicht dass die Gründungsmitglieder dann auch vergessen ihren Vereins-Beitrag zu entrichten. LG Rübe |
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? Wer hat denn die Höhe der Beiträge lt. Satzung zu beschließen ? Gibt es diesen Beschluss ? Ohne den geht es nicht.
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? Oh, hm... Hab grad mal geschaut... Die Mindestbeiträge hat der 1. Vorstand festgesetzt und die stehen im Gründungsprotokoll und diese wurden dann natürlich als Mindest-Mitglieds-Beiträge im Beitrittdsformular aufgenommen. In der Satzung steht nur das: § 5 Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Der Ausschluss eines Mitgliedes entbindet dieses nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des fällig gewordenen Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres ohne besondere Aufforderung zur Zahlung fällig. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. LG Rübe |
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied?
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? Der Vorstand ist gewählt und die Satzung steht. Die e.V. Eintragung ist auch vollzogen. Ich wollte eben nur wissen, wie das mit den Gründungsmitgliedern ist. Evtl. wäre es vielleicht gescheit, wenn man die nochmal ,entweder in einer Mitgliederversammlung drauf anspricht, oder evtl. schriftlich darauf hinweist, dass sie auch einen Mitgliedsbeitrag zahlen müssen. LG Rübe |
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| AW: Ist ein Gründungsmitglied autom. ein vollwertiges Mitglied? Das sollte eigentlich genügen.
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