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Internetrecht

Dies ist eine Diskussion zu Internetrecht innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 12:36
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Internetrecht

Hallo Freunde des Rechtes :-)

in einem Verein stellt Mitglied A dem Verein einen Namen, Serversplatz zur Verfügung. Gleichzeitig erstellt A eine Vereinshomepage.
Nach Streitigkeiten kündigt A seine Mitgliedschaft satzungsgerecht zum Ende des Jahres.
Der Vorstand des Vereines beauftragt A mit der Löschung der Homepage des Vereins,der sich in Besitzt von A befindet.
In dem EInschreiben an A ist dem Verein ein Fehler unterlaufen. Er änderte die Homepage und machte aus einem - einen .
aöso wurde aus xxx@ddd-kkk.de ein xxx@ddd.kkk.de
Wäre in diesem Fall die Aufforderung zur Löschung ungültig? da ja nicht exakt die zu löschende Homepage angegeben wird???
Wenn eine Beauftragung vorliegt, kann für Löschung dann eine Rechnung gestellt werden?
ich freue mich auf Eure Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 12:50
Senior Mitglied
 
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AW: Internetrecht

Im Zweifelsfall empfehle ich, den Löschungsauftrag (nennen wir ihn einfach mal so) noch einmal korrigiert loszuschicken.

Ob Kosten anfallen kann man schwer sagen, das richtet sich nach dem, was vorher vereinbart war.

Die Löschung an sich ist technisch einfach.
Einfach an dem entsprechenden anmelden und den Inhalt des Webverzeichnisses löschen. Die Freigabe der Domain erfolgt durch eine einfache Kündigung.
Zeitaufwand insgesamt: meiner Meinung nach max. 30 Minuten.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 13:11
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AW: Internetrecht

vielen Dank für die schnelle Antwort,

A hat den Löschungsauftrag bereits und möchte die Homepage nicht abgeben
da sie bei google an 1. Stelle steht.
Da er " seine Homepage" nicht abgeben möchte, zumal seine Arbeit und ein Grossteil, geistiges Eigentum, stellt sich vorab die Frage ob er dem Löschungsauftrag nachkommen muss, da ja der Name der Homepage nicht exakt, sondern fehlerhaft, angegeben wurde.
liebe grüße
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