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Interessengemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Interessengemeinschaft innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 13:22
Boardneuling
 
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Interessengemeinschaft

Hallo,
für ein bestimmtes Projekt in einem Verein (Gemeinnützig) soll eine Interessengemeinschaft gegründet werden.
Was ist zu Beachten und kann die Gruppe auch selbstständig Kooperationsverträge abschließen oder nur der Verein?
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 15:47
V.I.P.
 
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AW: Interessengemeinschaft

Diese Gruppe besteht aus Vereinsmitglieder und wenn sie dem Vereinszweck dienen, dann bestimmt die Mitgliederversammlung.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 16:27
Boardneuling
 
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AW: Interessengemeinschaft

Gut, aber kann die Gruppe auch Kooperationsverträge abschließen oder müssen die Mitglieder nach Gründung der Interessengemeinschaft gefragt werden,
wenn der Vorstand der Gruppe das Projekt zur Verwaltung übergeben hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 16:32
V.I.P.
 
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AW: Interessengemeinschaft

Welcher Vorstand ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 16:40
Boardneuling
 
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AW: Interessengemeinschaft

Der Vereinsvorstand.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 17:18
V.I.P.
 
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AW: Interessengemeinschaft

Zitat:
wenn der Vorstand der Gruppe das Projekt zur Verwaltung übergeben hat.
Verwaltung bedeutet für mich ohne wesentliche Änderung.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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