Dies ist eine Diskussion zu IG wird e.V. innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| IG wird e.V. nehmen wir mal an die Mehrzahl an "Mitgliedern" einer Interessen Gemeinschaft entschliesst sich die IG als Verein eintragen zu lassen. Kann es da Schwierigkeiten geben wenn eine geringere Anzahl an "Mitgleidern" der IG etwas dagegen haben? Worauf sollte man achten ? LG |
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| AW: IG wird e.V. Was bedeutet IG? - Wie sind die rechtlichen Grundlagen bisher gestaltet? Hat es sich rechtlich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder um einen nicht eingetragenen Verein gehandelt!? |
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| AW: IG wird e.V. Durch die Vereinsgründung wird die I.G. ja nicht aufgelöst, die Mitglieder können ausscheiden, die restl. bleiben in der I.G. Es genügen 7 Gründungsmitglieder und der Rest kann freiwillig beitreten oder auch nicht.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: IG wird e.V. Zitat:
Ob eine Minderheit sich einer Eintragung mit den o. g. Folgen widersetzen kann, hängt vom Einzelfall ab; DAFÜR kann es in der Tat auf die Antwort auf die von ugoetz aufgeworfene Frage und ggf. auf weitere Einzelheiten (IG-Regelungen) ankommen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: IG wird e.V. Zitat:
Wenn Geldmittel und Inventar in den Verein übergehen sollen, darf die IG nicht weiter bestehen bleiben. Wenn es bisher aber schon ein nicht eingetragener Verein war, könnte eine Satzungsmehrheit die Eintragung und Namensänderung als e.V. beschließen. Die nicht einverstandene Satzungsminderheit müßte dann austreten und eine neue IG gründen.
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| AW: IG wird e.V. Zitat:
Der Übergang von Verbindlichkeiten ist übrigens eher problematisch, aber darum geht es hier wohl nicht. Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: IG wird e.V. Danke hilft schon viel. Aber wie wäre es wenn der Verein gegründet ist aber diese Minderheit den gleichen Namen nutzt ? Nur halt ohne e.V. |
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| AW: IG wird e.V. Zitat:
Aber es würde keine Satzung oder Wahlen geben. |
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| AW: IG wird e.V. Zitat:
Dabei kommt es auf viellerlei Umstände ua. den Bekanntheitsgrand an. Das ist dann nicht mehr allein Vereinsrecht.
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