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IG wird e.V.

Dies ist eine Diskussion zu IG wird e.V. innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 18:27
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IG wird e.V.

Hallo

nehmen wir mal an die Mehrzahl an "Mitgliedern" einer Interessen Gemeinschaft entschliesst sich die IG als Verein eintragen zu lassen.

Kann es da Schwierigkeiten geben wenn eine geringere Anzahl an "Mitgleidern" der IG etwas dagegen haben?

Worauf sollte man achten ?

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 19:12
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AW: IG wird e.V.

Was bedeutet IG? - Wie sind die rechtlichen Grundlagen bisher gestaltet?
Hat es sich rechtlich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder um einen nicht eingetragenen Verein gehandelt!?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 19:14
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AW: IG wird e.V.

Durch die Vereinsgründung wird die I.G. ja nicht aufgelöst, die Mitglieder können ausscheiden, die restl. bleiben in der I.G.

Es genügen 7 Gründungsmitglieder und der Rest kann freiwillig beitreten oder auch nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 19:46
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AW: IG wird e.V.

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Durch die Vereinsgründung wird die I.G. ja nicht aufgelöst, die Mitglieder können ausscheiden, die restl. bleiben in der I.G.

Es genügen 7 Gründungsmitglieder und der Rest kann freiwillig beitreten oder auch nicht.
Ich glaube, das trifft nicht ganz, was die Eintragungswilligen hier beabsichtigen. Es soll die IG als solche als Verein eingetragen werden. Das spricht - unabhängig davon, welche Rechtsform die IG vorher hat - für eine Umwandlung der IG mit der Folge, dass alle Rechte und Pflichten der IG auf den eingetragenen Verein übergehen. Es zwar nicht so, dass die IG aufgelöst wird, aber sie soll anscheinend auch nicht neben dem Verein fortbestehen, sondern der Verein WERDEN. Falls die IG vorher schon ein nicht eingetragener Verein ist, verstehst sich das vonm selbst, in allen anderen Fällen müsste man darüber nachdenken.

Ob eine Minderheit sich einer Eintragung mit den o. g. Folgen widersetzen kann, hängt vom Einzelfall ab; DAFÜR kann es in der Tat auf die Antwort auf die von ugoetz aufgeworfene Frage und ggf. auf weitere Einzelheiten (IG-Regelungen) ankommen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 19:56
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AW: IG wird e.V.

Zitat:
für eine Umwandlung der IG mit der Folge, dass alle Rechte und Pflichten der IG auf den eingetragenen Verein übergehen.
Davon bin ich allerdings in der Tat nicht ausgegangen.

Wenn Geldmittel und Inventar in den Verein übergehen sollen, darf die IG nicht weiter bestehen bleiben.

Wenn es bisher aber schon ein nicht eingetragener Verein war,
könnte eine Satzungsmehrheit die Eintragung und Namensänderung als e.V. beschließen.
Die nicht einverstandene Satzungsminderheit müßte dann austreten und eine neue IG gründen.
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Alt 07.02.2012, 20:12
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AW: IG wird e.V.

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Wenn Geldmittel und Inventar in den Verein übergehen sollen, darf die IG nicht weiter bestehen bleiben.
Naja, sie DARF schon. Die Frage ist eher, ob das einen Sinn hat - und noch wichtiger, wer dem Übergang insgesamt oder in Teilen zustimmen muss.

Der Übergang von Verbindlichkeiten ist übrigens eher problematisch, aber darum geht es hier wohl nicht.

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Wenn es bisher aber schon ein nicht eingetragener Verein war, könnte eine Satzungsmehrheit die Eintragung und Namensänderung als e.V. beschließen.
Wobei sich der Name des Vereins nicht (wirklich) ändert. Der "e. V." ist nur ein Zusatz, der sich ohne weiteres aus der Eintragung ergibt. Wenn man es ganz genau nimmt.
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Alt 08.02.2012, 10:28
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AW: IG wird e.V.

Danke hilft schon viel.

Aber wie wäre es wenn der Verein gegründet ist aber diese Minderheit den gleichen Namen nutzt ? Nur halt ohne e.V.
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Alt 08.02.2012, 10:31
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AW: IG wird e.V.

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Was bedeutet IG? - Wie sind die rechtlichen Grundlagen bisher gestaltet?
Hat es sich rechtlich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder um einen nicht eingetragenen Verein gehandelt!?
Wir gehen davon aus das eine Person entschieden hat wer welche posten zu erfüllen hat. Spendenkasse, Admin im Forum, ect...
Aber es würde keine Satzung oder Wahlen geben.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 11:02
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AW: IG wird e.V.

Zitat:
Aber wie wäre es wenn der Verein gegründet ist aber diese Minderheit den gleichen Namen nutzt ? Nur halt ohne e.V.
Auch wenn die IG kein nicht eingetragener Verein ist, könnte sie Namensschutzrechte haben.
Dabei kommt es auf viellerlei Umstände ua. den Bekanntheitsgrand an.
Das ist dann nicht mehr allein Vereinsrecht.
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