Dies ist eine Diskussion zu Homepage / Haftung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Homepage / Haftung angenommen es besteht folgender fiktiver Fall. Ein Vereinsmitglied A (nicht Vorstandsmitglied) hat mit Zustimmung des Vorstandes eine Homepage für einen Verein registriert und ist entsprechend als Inhaber bei der denic eingetragen. Die Providergebühren werden direkt vom Verein bezahlt. Weiterhin sind Vereinsmitglieder B und C (ebenfalls nicht Vorstandsmitglieder) und ein Nichtvereinsmitglied D als Webmaster tätig. Wer haftet in diesem Fall wie? Sind die Webmaster ofiziell vom Vorstand zu beauftragen (Protokoll)oder reicht eine mündliche Absprache? Würde sich etas ändern, wenn der Verein Eigentümer der Homepage werden würde? Wie wäre in diesem Fall der Admin-C abgesichert oder wie würde er haften? Ist eine spezielle Freistellung im Innenverhältnis in einem der Fälle notwendig oder sinnvoll? Vielen dank für Eure Hilfe und viele Grüße Kuecken |
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| AW: Homepage / Haftung Ich empfehle, im Vorfeld zu klären, wie die Verantwortlichkeiten aus Sicht des Vereins geregelt sein sollen. Da die Vereinsseite i.S.d.G. als geschäftsmäßig betriebene Webseite Impressumspflichtig ist, sind hier die entsprechenden Angaben zu machen. |
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| AW: Homepage / Haftung Hallo, angenommen im Impressum steht der Verein. Danke und viele Grüße Kuecken |
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| AW: Homepage / Haftung Steht der Verein im Impressum, ist auf jeden Fall eine vertretungsberechtigte Person anzugeben. Dies ist i.d.R. der oder die erste Vorsitzende. Enthält die Webseite journalistisch-redaktionell gestaltete Artikel, ist ggf. zusätzlich eine inhaltlich verantwortliche Person (§ 55 Abs. 2 RStV) anzugeben. Ein gutes Beispiel findest Du bei eRecht24: http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html |
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| AW: Homepage / Haftung Zitat:
Rechtlich verantwortlich ist grundsätzlich immer der Inhaber, der admin-c ist in erster Linie für die Belange der Registrierungsstellen gedacht. Allerdings hat sich die (deutsche) Rechtsprechung inzwischen deutlich hin zu einer Mit-Verantwortlichkeit des admin-c entwickelt, insbesondere wenn es sich beim Inhaber der Domain um eine juristische Person (also auch Verein) handelt. Falls der Verein, wie aus der Frage vermutet werden darf, nicht als Inhaber eingetragen ist, gehört ihm die Domain nicht. Er ist somit auch nicht verantwortlich für die Domain insgesamt. Wird der Verein jedoch im Impressum genannt, könnte er durchaus für einzelne Inhalte verantwortlich sein. Noch eine Anmerkung: Sofern die Domain tatsächlich nicht dem Verein gehört, wäre das ungünstig. Denn wenn die "Webmasters" oder admins mal nicht mehr wollen, kuckt der Verein in die Röhre. Der Verein sollte selbst der Inhaber der Domain sein, insbesondere wenn der Domainnamen identisch oder zumindest sehr ähnlich zum Vereinsnamen ist. Einen admin-c kann er dann jederzeit selbst benennen. Die anderen Kriterien wie Impressum und TMG/RStV wurden ja schon erwähnt. |
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