Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Dies ist eine Diskussion zu Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 19:18
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Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Hallo,

ich hoffe, hier ist das richtige Forum für diese Fragen:

In einem fiktiven Verein, (z.B. ein Kleingartenverein) gibt es keine offizielle Homepage. - Dürfte ein "normales Mitglied" eine Homepage über diesen Verein machen?
- Falls ja, gibt es Regeln oder Gesetze, die den Inhalt einer solchen Seite regeln? (Datenschutz bei Vereinsmitgliedsdaten oder Urheberecht für Vereinslogo würde mir da z.B. einfallen, aber sonstiges?)
- Müsste vorher eine "Genehmigung" des Vorstandes eingeholt werden?
- Dürfte der Vorstand oder ein einzelnes Mitglied des Vorstandes die Veröffentlichung einer solchen Homepage untersagen?
- Wäre eine Aussage des 1. Vorsitzenden rechtlich korrekt, wenn dieser die veröffentlichung einer Homepage untersagen würde mit der Begründung, er hätte das alleinige Hausrecht des Vereinsgeländes?

Dank und Gruß
Andi
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 20:49
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Zitat:
Müsste vorher eine "Genehmigung" des Vorstandes eingeholt werden?
JA

Zitat:
Dürfte der Vorstand oder ein einzelnes Mitglied des Vorstandes die Veröffentlichung einer solchen Homepage untersagen?
JA

Zitat:
Wäre eine Aussage des 1. Vorsitzenden rechtlich korrekt, wenn dieser die veröffentlichung einer Homepage untersagen würde
JA, sogar ohne Begründung.


Für solche und andere Dinge wählt man einen Vorstand.
Der vergibt Aufträge oder macht es selbst.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 23:47
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Hallo,

gibt es dazu auch eine rechtliche Begründung?

Wenn man eine Informationsseite über z.B. eine Stadt oder ein Land macht, muss man doch auch keine Erlaubnis dazu einholen, weshalb also bei einem Verein?

Gruß

Andi
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 23:53
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Zitat:
Wenn man eine Informationsseite über z.B. eine Stadt oder ein Land macht, muss man doch auch keine Erlaubnis dazu einholen, weshalb also bei einem Verein?
Ist eine Informationsseite über z.B. eine Stadt oder ein Land eine Homepage ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 01:06
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Hallo,

Zitat:
Zitat von Spezi-3
Ist eine Informationsseite über z.B. eine Stadt oder ein Land eine Homepage ?
... Dachte ich, bisher zumindest, schon

Aber da habe ich mich möglicherweise auch falsch ausgedrückt.
Nach einem Besuch bei Wikipedia würde ich dann wie folgt umformulieren.

Neues (konkretisiertes) Szenario:
Ein fiktiver Kleingärtnerverein besäße keinen eigenen Webauftritt.

Ein Mitglied dieses Vereins würde gerne, kostenlos und ohne finanzielles Interesse, einen Webauftritt über diesen Verein erstellen, in welchem Daten wie z.B.
- Vereinsvorstandsdaten,
- Geschichtliche Daten des Vereins,
- Allgemeine Informationen bezüglich des Kleingartenwesen und
- freiwillige Angaben und Fotos der jeweiligen Pächter und deren Kleingärten
veröffentlicht würden.

Die Ambitionen des Mitglieds wäre die Information der Vereinsmitglieder und der breiten Öffentlichkeit über den tollen Verein und die Förderung des Umgangs unter den Vereinsmitgliedern.

Datenschutz und Urheberrecht würden dabei (nach bestem Wissen) gewahrt bleiben.

Wäre dieser Webauftritt genehmigungspflichtig? (Rechtgrundlage)
Und könnte ein missliebiger Vorstandsvorsitzender einen derartigen Webauftritt rechtlich einwandfrei unterbinden lassen?

Dank und Gruß

Andi
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  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 09:01
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

mal angenommen die Homepage wurde privat mit Zusage des 1. Vorsitzendem sowie Vereinsvorstand erstellt.
Nun ändert sich der Vorstand.
Kann der neue Vorstand dann die Homepage verbieten ?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 12:16
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Hi,

eine derartige Zustimmung dürfte imho jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar sein.

Fraglich ist halt nur, ob die Homepage überhaupt die Zustimmung des Vereins benötigt.

Der Inhalt der Homepage darf halt nicht gegen geltendes Recht verstossen.
Fotos der Vorstandsmitglieder z.B. müssen auf verlangen entfernt werden bzw. dürfen erst garnicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
Die Namen der Vorstandsmitglieder dürfen jedoch genannt werden, da diese im Registergericht für jeden einsehbar sind.

Zumindest sagt mir das mein Rechtsverständnis :-D

Gruß
Andi
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  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 19:48
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Zitat:
Zitat von Godot_x
Hi,
Fraglich ist halt nur, ob die Homepage überhaupt die Zustimmung des Vereins benötigt.
unter meinem persönlichem Namen als www Adresse kann ich meinen Garten vorführen.

Zitat:
Der Inhalt der Homepage darf halt nicht gegen geltendes Recht verstossen.
dies darf keine Webseite.

Zitat:
Fotos der Vorstandsmitglieder z.B. müssen auf verlangen entfernt werden bzw. dürfen erst garnicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
da bin ich anderer Meinung, weil, wenn ich bei "unserem" Gartensommerfest Gemeinschaftsfotos mache wo zufällig der "Wasserkopf" (wie ich einen Vorstand auch mal gerne nenne) drauf ist, kann er es nciht verlangen weil es Personen in einem öffentlichem Fest sind die zudem auch noch in der Öffentlichkeit stehen, als Vereinsvorständler.
Konterfeis sind dagegen Genehmigungspflichtig, ja.

Allerdings laß auch ich mich eines anderen Rechtsempfinden belehren
__________________
gruss vom
Junggesellen1
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Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können
Irreführend sein.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 20:15
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Zu den Fotos:
Zitat:
da bin ich anderer Meinung, weil, wenn ich bei "unserem" Gartensommerfest Gemeinschaftsfotos mache wo zufällig der "Wasserkopf" (wie ich einen Vorstand auch mal gerne nenne) drauf ist, kann er es nciht verlangen weil es Personen in einem öffentlichem Fest sind
Das Thema ist aber die Zuordnung der Personen mit Namen, Funktionen usw.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #10 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 20:28
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AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig?

Zitat:
Zitat von Spezi-3
Zu den Fotos:

Das Thema ist aber die Zuordnung der Personen mit Namen, Funktionen usw.

immer von rechts nach links, von oben nach unten gehts nur in China.
Spezi (V.I.P Funktion) Mich (Forum-Interessierter) usw. Name und (Titel) kann man benennen wennn die Reihenfolge eingehalten wurde, oder man die Personen in einem Text erwähnt.
Man könnte es auch noch sicherer machen indem man einfach schreibt (Titel) (Titel) (Mitglied) (Mitglied) (Ich) usw. einfach die Namen weg lassen.
__________________
gruss vom
Junggesellen1
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