Dies ist eine Diskussion zu Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? ich hoffe, hier ist das richtige Forum für diese Fragen: In einem fiktiven Verein, (z.B. ein Kleingartenverein) gibt es keine offizielle Homepage. - Dürfte ein "normales Mitglied" eine Homepage über diesen Verein machen? - Falls ja, gibt es Regeln oder Gesetze, die den Inhalt einer solchen Seite regeln? (Datenschutz bei Vereinsmitgliedsdaten oder Urheberecht für Vereinslogo würde mir da z.B. einfallen, aber sonstiges?) - Müsste vorher eine "Genehmigung" des Vorstandes eingeholt werden? - Dürfte der Vorstand oder ein einzelnes Mitglied des Vorstandes die Veröffentlichung einer solchen Homepage untersagen? - Wäre eine Aussage des 1. Vorsitzenden rechtlich korrekt, wenn dieser die veröffentlichung einer Homepage untersagen würde mit der Begründung, er hätte das alleinige Hausrecht des Vereinsgeländes? Dank und Gruß Andi |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Für solche und andere Dinge wählt man einen Vorstand. Der vergibt Aufträge oder macht es selbst.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? Hallo, gibt es dazu auch eine rechtliche Begründung? Wenn man eine Informationsseite über z.B. eine Stadt oder ein Land macht, muss man doch auch keine Erlaubnis dazu einholen, weshalb also bei einem Verein? Gruß Andi |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? Hallo, Zitat:
Aber da habe ich mich möglicherweise auch falsch ausgedrückt. Nach einem Besuch bei Wikipedia würde ich dann wie folgt umformulieren. Neues (konkretisiertes) Szenario: Ein fiktiver Kleingärtnerverein besäße keinen eigenen Webauftritt. Ein Mitglied dieses Vereins würde gerne, kostenlos und ohne finanzielles Interesse, einen Webauftritt über diesen Verein erstellen, in welchem Daten wie z.B. - Vereinsvorstandsdaten, - Geschichtliche Daten des Vereins, - Allgemeine Informationen bezüglich des Kleingartenwesen und - freiwillige Angaben und Fotos der jeweiligen Pächter und deren Kleingärten veröffentlicht würden. Die Ambitionen des Mitglieds wäre die Information der Vereinsmitglieder und der breiten Öffentlichkeit über den tollen Verein und die Förderung des Umgangs unter den Vereinsmitgliedern. Datenschutz und Urheberrecht würden dabei (nach bestem Wissen) gewahrt bleiben. Wäre dieser Webauftritt genehmigungspflichtig? (Rechtgrundlage) Und könnte ein missliebiger Vorstandsvorsitzender einen derartigen Webauftritt rechtlich einwandfrei unterbinden lassen? Dank und Gruß Andi |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? mal angenommen die Homepage wurde privat mit Zusage des 1. Vorsitzendem sowie Vereinsvorstand erstellt. Nun ändert sich der Vorstand. Kann der neue Vorstand dann die Homepage verbieten ? |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? Hi, eine derartige Zustimmung dürfte imho jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar sein. Fraglich ist halt nur, ob die Homepage überhaupt die Zustimmung des Vereins benötigt. Der Inhalt der Homepage darf halt nicht gegen geltendes Recht verstossen. Fotos der Vorstandsmitglieder z.B. müssen auf verlangen entfernt werden bzw. dürfen erst garnicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Die Namen der Vorstandsmitglieder dürfen jedoch genannt werden, da diese im Registergericht für jeden einsehbar sind. Zumindest sagt mir das mein Rechtsverständnis :-D Gruß Andi |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Konterfeis sind dagegen Genehmigungspflichtig, ja. Allerdings laß auch ich mich eines anderen Rechtsempfinden belehren
__________________ gruss vom Junggesellen1 _________________________ Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können Irreführend sein. |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? Zu den Fotos: Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Homepage für Verein Genehmigungspflichtig? Zitat:
immer von rechts nach links, von oben nach unten gehts nur in China. Spezi (V.I.P Funktion) Mich (Forum-Interessierter) usw. Name und (Titel) kann man benennen wennn die Reihenfolge eingehalten wurde, oder man die Personen in einem Text erwähnt. Man könnte es auch noch sicherer machen indem man einfach schreibt (Titel) (Titel) (Mitglied) (Mitglied) (Ich) usw. einfach die Namen weg lassen.
__________________ gruss vom Junggesellen1 _________________________ Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können Irreführend sein. |
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