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Homepage bezahlen

Dies ist eine Diskussion zu Homepage bezahlen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 11:36
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Homepage bezahlen

Mal angenommen ein eingetragener, gemeinnütziger Verein möchte sich und seine Aktivtitäten für mögliche Spender und die Öffentlichkeit sichtbar machen und deshalb eine Homepage erstellen.

Leider findet sich kein Mitglied, dass sowohl die Fähigkeiten als auch die Zeit hat, Design und Funktionen vollständig ehrenamtlich zu entwickeln.

Ein Mitglied ist allerdings beruflich (selbstständig) Webdesigner. Er sagt aber, er kann das Projekt nicht kostenfrei duchführen. Er würde gerne Mitglieder dabei unterstützen, aber wenn er es alleine machen soll, müsste er es berechnen.

Angenommen in der Satzung steht der übliche Satz "Tätigkeiten für den Verein sind ehrenamtlich und unentgeltlich".

Da sich sonst niemand findet und die letzte Mitgliederversammlung ein Budget hierfür zugebilligt hat, ist der Vorstand bereit das Mitglied zu beauftragen. Sein Angebot ist für den Verein besonders günstig und daher besser als alle Angebote auf dem freien Markt.

a) Aber: Darf der Vorstand einen kommerziellen Auftrag an ein Mitglied erteilen?


b) Und wie ist das, wenn eine fiktive ordnungsgemäß geladene Mitgliederversammlung beschließt, den Satz in der Satzung zu ändern in zum Beispiel

"Tätigkeiten im Rahmen gewählter Vereinsämter für den Verein sind ehrenamtlich und unentgeltlich. Der Vorstand ist ermächtigt, Mitglieder mit Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung zu beauftragen, wenn diese auf Grund ihres Umfangs nicht im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit erledigt werden können."

Ist das legal? Gemeinnützigkeitsgefährdend?
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Alt 25.05.2011, 14:05
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AW: Homepage bezahlen

Zitat:
Darf der Vorstand einen kommerziellen Auftrag an ein Mitglied erteilen?
Ja das ist kein Problem, die Vergütung muss aber in angemessener Höhe sein. Man muss unterscheiden lernen, was Tätigkeiten sind, die die normale Vereinstätigkeit ist und das was drüber hinausgeht, wie hier die Erstellung einer Webseite.

Die Vergütung erfolgt also nicht an das Mitglied, sondern an die Firma, das ist ein Unterschied, obwohl beide die gleiche Person sind.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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