Dies ist eine Diskussion zu Hausrecht innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Hausrecht Können die Verbände, denen die Kriminellen über den neugegründeten Verein beigetreten sind, nun Zutritt zu den Vereinsräumlichkeiten des erstgenannten Vereins für diesen Personenkreis fordern? Ist dies Legitim? Könnte ein Verband das Hausrecht gar einfach einfordern, sprich, eine Abtretung des Hausrechts fordern? Ist dies rechtlich überhaupt erlaubt? Geändert von Michael Kann (10.10.2011 um 21:26 Uhr). Grund: verschrieben ;) |
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| AW: Hausrecht Rechtlich dürfen "wir"-Fragen nicht beantwortet werden: |
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| AW: Hausrecht so besser |
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| AW: Hausrecht Man kann das Hausverbot aufrecht erhalten, das hat nichts mit dem Vereinsrecht zu tun. Das es dann mit dem Verband zu Problemen kommt ist ein andere Sache und kann sich nur aus der Satzung des Verbandes ergeben. Nehmen wir mal eine Fußballverein an der könnte allen Spielern der Gegenseite Hausverbot für den Rasen erteilen, ich glaube aber nicht, dass man dann noch lange Mitglied im Verband ist.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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