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Handyverbot

Dies ist eine Diskussion zu Handyverbot innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 12:40
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Handyverbot

Kann der Vorstand eines Sportvereines ein Handyverbot auf Versammlungen aussprechen
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 12:53
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AW: Handyverbot

Zuerst einmal "Hallo liebes Forum" soviel Zeit muss sein!


Ja, das kann der Versammlungsleiter tun, aber wie will er es durchsetzen? => Dazu würde er eine Satzungsregelung benötigen.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 13:10
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AW: Handyverbot

Hallo Erbsenzähler,
Sorry für die vergessene Anrede.
War oder ist nicht böse gemeint.
Wenn keine Satungsregelung vorliegt muß diese erst in Kraft gesetzt werden oder geht dies schon vorher ?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 13:19
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AW: Handyverbot

Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
Zuerst einmal "Hallo liebes Forum" soviel Zeit muss sein!
Oh bitte, das hier ist das Juraforum, nicht das Glücksbärchenkuschelforum! Wenn einer ne nette Anrede schreibt ist das schön, aber wenn nicht, dann ist das auch kein Grung gleich fett und rot zu maßregeln.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 14:34
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AW: Handyverbot

Es reicht vollkommen aus nur ein Thema zu erstellen sportler12!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 15:40
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AW: Handyverbot

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Oh bitte, das hier ist das Juraforum, nicht das Glücksbärchenkuschelforum! Wenn einer ne nette Anrede schreibt ist das schön, aber wenn nicht, dann ist das auch kein Grung gleich fett und rot zu maßregeln.
Die rote Farbe sollte lediglich die Lieblichkeit meines Wunsches unterstreichen.

Sonst hätte ich doch die Rote Karte eingetragen, wenn es eine Maßregelung darstellen sollte.
__________________
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #7 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 15:48
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AW: Handyverbot

Zitat:
Zitat von Sportler12 Beitrag anzeigen
Hallo Erbsenzähler,
Sorry für die vergessene Anrede.
War oder ist nicht böse gemeint.
Wenn keine Satungsregelung vorliegt muß diese erst in Kraft gesetzt werden oder geht dies schon vorher ?
Eine Satzung wird gültig, wenn sie beim Amtsgericht eingetragen ist.

Aber eine Abstimmung der MV über das Handyverbot zu Beginn der Versammlung ist schon mal hilfreich. Sollte dann bei einem Teilnehmer ständig und wiederholt das Handy trotz Ermahnung klingeln und er so die Versammlung stören, dann könnte man ihn meiner Meinung nach auch ohne Satzungsregelung von der MV ausschließen.
__________________
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MfG Erbsenzähler
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Geändert von _Erbsenzähler (27.12.2011 um 19:50 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:02
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AW: Handyverbot

Hallo,
ich denke eine Satzungsregelung wäre nur nötig, wenn man bei einem Verstoß gegen ein Handyverbot in der MV die Verweisung aus der Versammlung festlegen würde.

Die MV könnte vielmehr eine GO für die MV beschließen in welcher außer den üblichen Regelungen (wie Worterteilung, Redezeit, Schluss der Debatte, Raucherpause u.a.) auch das Handyverbot oder Filmverbot enthalten sind.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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