Dies ist eine Diskussion zu handschriftliche Satzungsänderung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| handschriftliche Satzungsänderung bin neu hier und hoffe alles richtig zu schreiben. jemand ist in einem E.V. seit ca 4 Jahren , ist kein Sportverein sondern einer der bei Steuern hilft. damals wurde und eine Satzung die schlecht kopiert, teils unleserlich und mit teils fehlenden § aufgrund der Kopienränder ausgehändigt. Außerdem wurde von einem Vorstand handschriftlich der Jahrebeitrag von 90€ auf 140€ angeändert ( durchgestrichen und darüber geschrieben per Hand) ist dies zulässig ? dies wurde erst jetzt bemerkt da für 2012 eine Erhöhung per Brief um 20€ auf 160€ im Zusammenhang mit dem Streit der ansteht wegen falscher Beratung ( anderes Posting hier)und der Vorstand anscheinend aus Wut über diese Beschwerde dies einfach so veranlasst hat, eine Mitteilung vorab erfolgte nie. Auch hat der Verein nie eine Rechung , eine Satzungsänderung oder eine Mitteilung egal welcher Art seit 4 Jahren geschickt oder dies mitgeteilt sondern der Beitrag wurde immer einfach abgebucht , Muss ein E.V keine Rechungen schreiben ? und darf eine Erhöhung einfach so erfolgen oder muss diese am Amtsgericht oder Oberfinfanzdirektion eingetragen sein vorab.? Geändert von derDDDD (02.01.2012 um 17:28 Uhr). |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN Geändert von _Erbsenzähler (02.01.2012 um 17:31 Uhr). |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung Am besten eine Satzung vom Vereinsregister anfordern, nur diese ist gültig. Die Beitragshöhe steht in der Regel nicht in der Satzung. Beiträge sind regelmäßig nach Datum wiederkehrende Zahlungen und brauchen lt.BGB nicht per Rechnung angefordert zu werden.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung Zitat: " es wird ein einheitlicher Beitrag erhoben... dessen Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf " aber der Vorstand sagt MV muss nicht das angeblich über 400 Mitglieder und somit eine Vertreterversammlung das Sagen hat , wurde geschrieben weil nie eine Einladung zu einer MV erfolgte |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung Zitat:
doch genau dieser Satz steht so in der Satzung und wurde handschriftlich abgeändert "es wird ein einheitlicher Beitrag erhoben von 90€ dessen Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf" |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung Die handschriftliche Eintragung bist wohl nur als Notiz über die aktuelle Höhe zu verstehen und nicht aöls Satzungsinhalt. Nochmal maßgebend ist die eingetragene Satzung.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung Hi ja und so wie ich vermute hat er sogar nur auf der einen Satzungskopie es handschriftlich geändert vorm Aushändigen, denke müsste doch Urkundenfälschung sein :-)) |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung Zitat:
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung So Aussage vom Amtsgericht: letzte Satzungsänderung 2004 und somit ist die ausgehändigte Satzung rechtlich unzulässig da keine Änderung bis heute eingetragen wurde. Der Beitrag ist fester Bestandteil der Satzung und somit muss jede Erhöhung beantragt,eingereicht und abgesegnet sein Somit ist der Beitrag von 90€ bindend und nun werden rechtliche Schritte unternommen bis hin zur Oberfinanzdirektion Frankfurt als Aufsichtsbehörde. Mal sehen was die 2000 Mitglieder sagen wenn sie erfahren das sie seit 7 jahren 50€ zuviel zahlen im Jahr |
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| AW: handschriftliche Satzungsänderung Steht denn in der Satzung (Stand 2004) wirklich eine Beitragshöhe ? Oder steht darin, dass die MV oder die Vertreterversammlung für die Festlegung Beitragshöhe zuständig ist ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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