Dies ist eine Diskussion zu Haftung des Vereins für Schulden des Vereinsvorsitzenden innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Haftung des Vereins für Schulden des Vereinsvorsitzenden Die Firma des Vereinsvorsitzenden hatte wiederum ein Grafikbüro mit der grafischen Gestaltung der Broschüre beauftragt, aber dessen Rechnung nicht bezahlt. Das Grafikbüro hat ein Inkassoverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden eingeleitet, aber erfolglos. Nun stellt das Grafikbüro die Leistungen dem Verein in Rechnung, da die Broschüre für eine Veranstaltung des Vereins erstellt worden sei und sein Ansprechpartner der damalige Vereinsvorsitzende war. Ist der Verein in diesem Fall für die Schulden des Vereinsvorsitzenden haftbar? Die Sache ist natürlich heikel, da der Vereinsvorsitzende (er ist laut Satzung allein vertretungsberechtigt) seine eigene Firma mit einem Auftrag bedacht hat. Er wurde danach auch abgewählt. |
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| AW: Haftung des Vereins für Schulden des Vereinsvorsitzenden Es kommt darauf an, ob der Vorsitzende den Auftrag im Namen des Vereins erteilt hat oder nicht. Das Grafikbüro wird sich wohl auf eine Anscheinsvollmacht berufen. Das wird im Ergebnis schwierig werden, und die Frage der Beweise wird eine grosse Rolle spielen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Haftung des Vereins für Schulden des Vereinsvorsitzenden Vielen Dank für die Auskunft! Jetzt habe ich noch eine zusätzliche Frage zu dem Fall: Das Grafikbüro hat seine Leistungen vor über drei Jahren erbracht. Die Rechnung an den Verein selbst aber erst jetzt gestellt. Greift in diesem Fall die Verjährungsfrist von drei Jahren? |
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