Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit eines Beschlusswerkes innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Gültigkeit eines Beschlusswerkes mal angenommen, der Vorstand eines e.V. beschließt einige Punkte in Bezug auf die künftige Vorgehensweise des Vereins in bestimmten Sachverhalten. Wenn nun ein Punkt davon nicht Satzungskonform ist, wird daduch das gesamte Beschlusswerk ungültig? Ich frage nur, weil es ja z.B. in manchen Verträgen einen Passus gibt, nachdem der übrige Vertrag nicht berührt wird, wenn einzelne Punkte aus rechtlichen Gründen ungültig sind. Dieser Passus wäre im vorliegenden Fall nicht aufgeführt. |
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| AW: Gültigkeit eines Beschlusswerkes Zitat:
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| AW: Gültigkeit eines Beschlusswerkes Was soll man denn unter "Beschlusswerk" verstehen ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Gültigkeit eines Beschlusswerkes @Spezi-3: z.B. eine Bekanntmachung a lá Der Vorstand hat am ... beschlossen: 1. Das Vereinsgelände darf nur noch zu folgenden Zeiten... 2. Gäste der Mitglieder haben zuvor... 3. ... (in vorliegenden Fall Dinge, die nicht in der Satzung enthalten sind und keines Beschlusses der MV bedürfen, außer eines einzigen nicht Satzungkonform beschlossenen Punktes) |
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| AW: Gültigkeit eines Beschlusswerkes Hallo, ist es so, dass du mit "nicht satzungskonform beschlossen" meinst, dass der Beschluss nicht durch das dafür zuständige Organ gefasst wurde? Oder meinst du damit, dass der Beschluss gegen eine explizite Bestimmung der Satzung verstößt? Eigentlich ist das aber auch egal, denn grundsätzlich macht ein fehlerhafter (unwirksamer) Beschluss keine anderen Beschlüsse unwirksam, es sei denn diese anderen Beschlüsse würden in irgendeiner Weise von dem fehlerhaften Beschluß abhängen. Beispiel: Der Vorstand beschließt unzulässigerweise, dass die Anzahl der Vorstandsmitglieder von vier auf fünf Personen erhöht werde. Er beschließt zudem, dass diese neue Position durch Herrn A besetzt werde (die Satzung möge in diesem Beispiel zulassen, dass der Vorstand selbst Vorstandsmitglieder bestellen darf). Außerdem beschließt er, dass vier Wochen später eine Mitgliederversammlung einberufen werden solle. Dann ist Herr A trotz satzungskonformer Bestellung kein Vorstandsmitglied, weil der Beschluss, den Vorstand zu erweitern, unzulässig war, da er nicht vom Vorstand sondern von der Mitgliederversammlung hätte gefasst werden müssen, da es sich um eine Satzungsänderung handelt. Es gibt also gar kein weiteres Vorstandsamt, in welches Herr A hätte bestellt werden können. Der Beschluss, die MV einzuberufen ist dadurch aber nicht betroffen und somit weiterhin wirksam. JotEs |
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| AW: Gültigkeit eines Beschlusswerkes Ich stimme JotEs zu.
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