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Gültige Abstimmung

Dies ist eine Diskussion zu Gültige Abstimmung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 20:20
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Gültige Abstimmung

Gültige Abstimmung.
Wenn mal in einer Satzung, Betreff Hauptversammlung steht.
„Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.“
Ist dann nicht zwingend eine schriftliche Abstimmung vorzunehmen oder kann man auch per Handzeichen eine gültige bzw. ungültige Stimme abgeben.?
Danke für eure Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 21:51
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AW: Gültige Abstimmung

Zitat:
Ist dann nicht zwingend eine schriftliche Abstimmung vorzunehmen
Zwingend halte ich dieses nicht.
Letzlich entscheidet der Versammlungsleiter wie er die richtigen Stimmmen ermitteln will. Zur Not kann er eine Zählkommision wählen lassen.

Dabei wird auch die Zahl der Teilnehmer ein Rolle spielen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 16:18
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AW: Gültige Abstimmung

Die Frage ist, wie weit kann ein Versammlungsleiter die Satzung für seine Vorteile auslegen oder verbiegen.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 16:45
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AW: Gültige Abstimmung

Zitat:
„Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.“
Das ist doch eine sehr klare Bestimmung. Ich sehe nicht, wie diese "verbogen" werden kann.
Wenn 100 Mitglieder sich an der Abstimmung beteiligen, müssen 75 sich für die Annahme des Antrags aussprechen.
Die Bestimmung der "gültigen" Stimmen hat bei einer offenen Abstimmung regelmäßig keine große Bedeutung. Zu denken wäre, dass minderjährige nicht abstimmen dürfen o.ä.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 17:12
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AW: Gültige Abstimmung

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Das ist doch eine sehr klare Bestimmung. Ich sehe nicht, wie diese "verbogen" werden kann.
Wenn 100 Mitglieder sich an der Abstimmung beteiligen, müssen 75 sich für die Annahme des Antrags aussprechen.
Die Bestimmung der "gültigen" Stimmen hat bei einer offenen Abstimmung regelmäßig keine große Bedeutung. Zu denken wäre, dass minderjährige nicht abstimmen dürfen o.ä.
Ich denke mal die letzte Frage von @regenschirm hinsichtlich der "Auslegung" durch den VL zielt darauf ab, ob der VL einfach feststellen darf "erforderliche Mehrheit erreicht" oder eben "...nicht erreicht".

Was steht denn zum Abstimmungsprocedere in der Satzung? Waren bei der Abstimmung auch nicht Stimmberechtigte zugegen und war sicher gestellt, adss diese nicht mitstimmten?
__________________
Gruß

Klaus
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  #6 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 18:51
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AW: Gültige Abstimmung

Danke für die Ausführungen. Mir geht es vor allem darum.
Wenn in einer Satzung steht: „Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.“ Ist meiner Meinung nach, eine schriftliche Abstimmung gewollt. Ansonsten würde doch der Satz eher lauten.
„Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich.“
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  #7 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 19:09
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AW: Gültige Abstimmung

Zitat:
Ansonsten würde doch der Satz eher lauten.
„Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich.“
Sehe ich weiter nicht so.
Durch "gültige Stimmen" kann doch auch nur schlicht die Gültigkeit der erforderliche Stimmen gemeint sein.( Wenn zum Beispiel einer beide Hände hebt.)
Eine schriftliche Abstimmung hätte deutlich in der Satzung stehen müssen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 09:12
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AW: Gültige Abstimmung

Zitat:
„Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich.“
Der Zusatz "gültige Stimmen" ist eine Klarstellung. In der Vergangenheit war strittig, wie mit Enthaltungen umzugehen ist. Diese werden nach der neueren Rechtsprechung nicht mitgezählt (es sind keine gültigen Stimmen).

Geändert von ugoetze (10.08.2011 um 11:57 Uhr).
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