Dies ist eine Diskussion zu Gültige Abstimmung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Gültige Abstimmung Wenn mal in einer Satzung, Betreff Hauptversammlung steht. „Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.“ Ist dann nicht zwingend eine schriftliche Abstimmung vorzunehmen oder kann man auch per Handzeichen eine gültige bzw. ungültige Stimme abgeben.? Danke für eure Antwort |
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| AW: Gültige Abstimmung Zitat:
Letzlich entscheidet der Versammlungsleiter wie er die richtigen Stimmmen ermitteln will. Zur Not kann er eine Zählkommision wählen lassen. Dabei wird auch die Zahl der Teilnehmer ein Rolle spielen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Gültige Abstimmung Die Frage ist, wie weit kann ein Versammlungsleiter die Satzung für seine Vorteile auslegen oder verbiegen. |
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| AW: Gültige Abstimmung Zitat:
Wenn 100 Mitglieder sich an der Abstimmung beteiligen, müssen 75 sich für die Annahme des Antrags aussprechen. Die Bestimmung der "gültigen" Stimmen hat bei einer offenen Abstimmung regelmäßig keine große Bedeutung. Zu denken wäre, dass minderjährige nicht abstimmen dürfen o.ä. |
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| AW: Gültige Abstimmung Zitat:
Was steht denn zum Abstimmungsprocedere in der Satzung? Waren bei der Abstimmung auch nicht Stimmberechtigte zugegen und war sicher gestellt, adss diese nicht mitstimmten?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Gültige Abstimmung Danke für die Ausführungen. Mir geht es vor allem darum. Wenn in einer Satzung steht: „Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.“ Ist meiner Meinung nach, eine schriftliche Abstimmung gewollt. Ansonsten würde doch der Satz eher lauten. „Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erforderlich.“ |
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| AW: Gültige Abstimmung Zitat:
Durch "gültige Stimmen" kann doch auch nur schlicht die Gültigkeit der erforderliche Stimmen gemeint sein.( Wenn zum Beispiel einer beide Hände hebt.) Eine schriftliche Abstimmung hätte deutlich in der Satzung stehen müssen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Gültige Abstimmung Zitat:
Geändert von ugoetze (10.08.2011 um 11:57 Uhr). |
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