Dies ist eine Diskussion zu Gruppe oder Verein? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Angenommen ein Zusammenschluss von ca. 80 Personen betreibt seit ca. 30 Jahren gemeinsam eine Sportart. Es existieren Antragsformulare für eine Mitgliedschaft, eine Beitragsliste, es wird ein Konto und eine Barkasse geführt. Es werden Mitgliedsbeiträge eingenommen. Es existiert keine Vereinssatzung und es wurde noch nie eine Mitgliederversammlung abgehalten. Es wurde nie Rechenschaft über die verwendeten Gelder gegenüber den Mitgliedern abgelegt. Steuern wurden nie abgeführt. Die Trainer kontrollieren Geld und Aktivitäten. Der "Boss" sagt, wir sind kein Verein sondern nur eine Gruppe. Nach goßer Unzufriedenheit mit der Führung der Gruppe, kündigt der größte Teil der Mitglieder. 1) Ist dieser Zusammenschluss überhaupt ein Verein? 2) Wenn ja, wie könnte jetzt noch gerichtlich festgestellt werden, dass es sich tatsächlich um einen Verein handelt? 3) Hätten die ehemaligen Mitglieder noch die Möglichkeit nach ca. 1,5 Jahren bei berechtigtem Zweifel an der Kassenführung, die Bücher einzusehen? 4) Müssen die ehemaligen Mitglieder für eventl. Steuerschulden haften? LG |
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| AW: Gruppe oder Verein? Zitat:
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| AW: Gruppe oder Verein? Danke für die prompte klare Antwort. Jetzt kommt der Hammer! Der "Boss" war der Leiter der Freiwilligenagentur dieser Stadt. Politisch alles ein wenig brisant. Als wir uns mit einer Rechtsaufsichtsbeschwerde über die Zustände an die Komunalaufsicht gewand haben, hat die Stadt diese „Gruppe“ als „selbstverwaltetes Angebot im Rahmen des Programms des Hauses der Jugend und Teil des städt. Angebots der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ beschrieben. Die Kontovollmacht für das „Gruppenkonto“, die Belege und Kontoauszüge wurden an den zuständigen Mitarbeiter der Einrichtung übergeben. Schriftlich will weder die Komunalaufsicht noch die Stadt bestätigen, dass es sich bei der Gruppe um einen Teil der Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit der Stadt handelt. Es wird nur von einem "Angebot" gesprochen. Auch wird nicht bestätigt, dass die Gelder nun von der Stadtkasse kontrolliert werden. Kann sich eine Stadt einfach eine Personengesellschafft einverleiben und die Gelder einkassieren? |
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| AW: Gruppe oder Verein? Zitat:
In keinem Fall steht dem einzelnen Mitglied ein Teil des "Vermögens" zu. Zitat:
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| AW: Gruppe oder Verein? Zitat:
Ob man sich unter den geschilderten Umständen zum Gesellschafter dieser GbR machen will, sollte gründlich überlegt sein...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gruppe oder Verein? Mal angenommen, dass eine Privatperson die Kontovollmacht für dieses "Gruppenkonto" hat. Und weiter angenommen, dass auf dieses Konto private Einkünfte eines Trainers überwiesen wurden, um diese Einkünfte vor stattl. Stellen zu verbergen?! Welche Folgen hätte dies für die Stadt? Welche Konsequenzen könnten sich hieraus für die ehemaligen Mitglieder ergeben? |
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| AW: Gruppe oder Verein? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Gruppe oder Verein? Klare und kurze Antworten sind so erfrischend! Dafür zunächst herzlichen Dank an die Absender der Antworten. Wer müsste denn nun die nachzuzahlenden Abgaben abführen? Die Stadt oder die Mitglieder bzw. ehemaligen Mitglieder? Wen trifft die mögliche Strafe? Die Stadt, oder diejenigen die die Kasse geführt haben? |
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| AW: Gruppe oder Verein? Der Sachverhalt ist (schon wegen der Länge der Historie) zu vage, um verläßliche Einschätzungen abgeben zu können. Meine Gedanken dazu:
Zitat:
Wenn sich die Frage nur auf die mißbräuchliche Verwendung des Kontos durch eine Einzelperson zur Verschleierung persönlicher Einnahmen bezieht, dann ist auch nur diese (und jede, die sonst an der Tat beteiligt ist) strabar. Und natürlich auch muss auch nur diese Person die Steuern für ihre verschleierten Einkünfte (nach-)zahlen. Praktisch gesehen würde ich mir hier als einfaches "Mitglied" überhaupt keine Sorgen machen, daß das Finanzamt auf mich zukommt und Steuern nachfordert. Wirklich nicht. Das gilt konsequenterweise auch für die Strafen, soweit überhaupt strafbare und strafwürdige Sachverhalte vorliegen würden.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Gruppe oder Verein? Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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