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Gründung eines e.V., müssen die Personen alle volljährig sein?

Dies ist eine Diskussion zu Gründung eines e.V., müssen die Personen alle volljährig sein? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 19:57
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Gründung eines e.V., müssen die Personen alle volljährig sein?

Nehmen wir einmal an eine Jugendgruppe will einen e.V. gründen.
Jetzt heißt es z.B. Gründung eines e.V. mit mindestens 7 Personen, müssen die Personen alle volljährig sein? Bzw. wieviel davon müssen volljährig sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 08:46
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AW: Gründung eines e.V., müssen die Personen alle volljährig sein?

Sie müssen nicht volljährig sein, jedoch eine Vollmacht der gesetzlichen Vertreter haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 15:22
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AW: Gründung eines e.V., müssen die Personen alle volljährig sein?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Sie müssen nicht volljährig sein, jedoch eine Vollmacht der gesetzlichen Vertreter haben.
Aber wer vertritt dann den Verein bei Rechtsgeschäften?
Muss nicht mindestens eine Person volljährig sein (je nach Satzung)?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.10.2011, 13:54
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AW: Gründung eines e.V., müssen die Personen alle volljährig sein?

Mit der Vollmacht zum Beitritt bzw. Gründung eines Vereins sind regelmäßig alle Rechtsgeschäfte erlaubt, die im Rahmen des Vereinsbetriebs anfallen. Möglicherweise verlangt das Registergericht eine beglaubigte Ausfertigung der Eltern-Vollmacht.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.10.2011, 14:59
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AW: Gründung eines e.V., müssen die Personen alle volljährig sein?

Ist es überhaupt angebracht einen e.V. zu gründen?

Vielleicht tuts dann auch ein nicht eigetragener Verein für eine Interessengemeinschaft z.B. Comicclub Micky Maus, der sich wöchentlich zum Comics lesen trifft und das einzige Rechtsgeschäft, welches anfällt wäre Comics in ausreichender Anzahl zu kaufen.
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gründung, verein, volljährig

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