Dies ist eine Diskussion zu Gründung einer Interessengemeinschaft innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Gründung einer Interessengemeinschaft Fragen über Fragen. Leider gibt es, wenn man nicht in der Materie steckt wenige Möglichkeiten, sich antworten zu verschaffen, also hoffe ich hier auf Hilfe. |
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Hallo, ein IG (Interessengemeinschaft) ist in der Regel ein lockerer Zusammenschluss von Gleichgesinnten, die z.B. einem gemeinsamen Hobby frönen. Hierzu sind keine bestimmten Maßnahmen zu beachten, da in der Gestaltung und Zusammensetzung vollkommene Freiheit besteht. Eine Eintragung in ein Register gibt es nicht, auch keine satzungsmäßigen Vorschriften.
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Danke für den Tipp. Dann ist es sicher auch nicht möglich, wie beispielsweise bei einem Verein, ein gemeinsames Konto zu eröffnen und verwalten, oder? |
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Nein, im vereinsmäßigen Sinne nicht, da eine IG keine rechtliche Institution ist (Personengesellschaft). Das geht wohl nur, wenn jemand auf seinen Namen ein Konto eröffnet und mehreren Vollmacht erteilt. Bei einem Verein muss zur Konto-Eröffnung ein Auszug aus dem VR vorgelegt werden zum Nachweis des Vereinsstatus. Ich bin aber kein Bankfachmann.
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Hallo, ich suche zur Zeit auch Antworten zur gleichen Thematik, da wir eine Interessengemeinschaft gründen wollen. Eine Satzung ist also nicht notwendig. Wir wollen jedoch gerade eine Satzung um Ordnung und Sicherheit für den Betrieb einer gemeinschaftlichen Anlage zur Stromversorgung sicherzustellen und Maßnahmen bei Verstößen gegen einzelne einleiten zu können. Geht das? (Wir sind 14 Wochenendgrundstücksbesitzer mit einem gemeinsamen Stromanschluß) Wo findet mann rechtliche Grundlagen zur Interessengemeinschaft? Im BGB wird nur das Vereinsrecht geregelt. So weit wollen wir nicht gehen und einen Verein gründen. Oder ist am Ende doch besser einen Verein ins leben zu rufen? |
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Wenn man sich eine Satzung gibt und einen VS kreiiert, damit das Organisatorische in geordneten Bahnen läuft, dann kann man entweder einen nichteingetragenen Verein oder eben einen e.V. gründen, wobei die letztere Variante für die Betreiber haftungsrechtlich günstiger ist. Unter den beiden fettgedruckten Begriffen lässt sich im Net eine ganze Menge ergurgeln.
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Hallo, eine "Interessengemeinschaft" ist, wie "13" schon schrieb, keine gesetzlich vorgesehene Gesellschaftsform. Deshalb findet man auch keine Gesetze, die sich auf einen so bezeichneten Zusammenschluss von Personen beziehen. Aber natürlich gibt es in Deutschland nichts, was Nichts ist. Deshalb ist eine solche Interessengemeinschaft vom rechtlichen Standpunkt gesehen als Gesellschaft im Sinne des BGB zu betrachten, also als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dafür spricht auch gerade der im Beispiel von "langguuschte" genannte Zweck, nämlich der Betrieb einer Stromversorgungsanlage durch einen festen Nutzerkreis. Ein Verein ist grundsätzlich durch laufend wechselnde Mitglieder gekennzeichnet, eine GbR hingegen gerade nicht. JotEs Geändert von JotES (17.11.2007 um 19:01 Uhr). |
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| Vielen Dank, damit läßt sich doch schon mal was anfangen! Gruß, langguuschte! |
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Hallo:-) Mich würde intressieren,ob es einer bestimmten Anzahl von Personen bedarf, um eine IG zu Gründen... Ich danke schon mal.... Gruß Rengalis |
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Hallo, wie bereits mehrfach ausgeführt gibt es keine gesetzlichen Grundlagen für eine "IG", insbesondere also auch keine, die eine Mindestanzahl von daran teilnehmenden Personen vorschriebe. Du kannst dich also hinstellen und sagen: "Ich bin eine IG!" (Was du dann tatsächlich, also im rechtlichen Sinne bist, steht auf einem anderen Blatt ...) JotEs |
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